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Kappungsgrenze Düsseldorf 2026: 15 % bis 28.02.2030

Stand der Angaben: 22.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.

In Düsseldorf gilt die Kappungsgrenze von 15 %. Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen, statt der üblichen 20 Prozent.

Grundlage
Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereiches bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (Mieterschutzverordnung NRW - MietSchVO NRW) vom 28. Januar 2025, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025
Fundstelle
GV. NRW. 2025 S. 111; Änderung GV. NRW. 2025 S. 848
Gilt bis
28.02.2030
Quelle
Verordnungstext
Land
Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen mit allen Gemeinden der Verordnung

Mieterhöhung für Düsseldorf berechnen

Was Sie in Düsseldorf beachten sollten

Rechenbeispiel für Düsseldorf

Zahlte ein Mieter in Düsseldorf vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Mit der Regelgrenze von 20 Prozent wären es 960,00 €.

Die Kappungsgrenze ist nur eine Obergrenze. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen, liegt diese niedriger, gilt sie. Die Miete muss zum Zeitpunkt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert sein, und das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung zugehen (§ 558 Abs. 1 BGB). Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.

Mietspiegel Düsseldorf

Art
einfacher Mietspiegel
Stand
2026 (Stand 01.08.2026)
Herausgeber
Mieterverein Düsseldorf e.V. und Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung e.V.; kein städtischer Herausgeber
Link
Mietspiegel von Düsseldorf
Online-Rechner
nein

Was sagt der Mietspiegel zur Miete in Düsseldorf?

Der Düsseldorfer Mietspiegel nennt für jede Gruppe aus Baujahr und Wohnlage eine Bandbreite (Rahmen für übliche Mieten) und einen Mittelwert. Für eine Wohnung mit zentraler Beheizung und Bad oder Dusche, Baujahr 1961 bis 1976, in mittlerer Wohnlage (normale Lage ohne besondere Vor- und Nachteile) liegt die Bandbreite bei 7,75 bis 10,92 €/m², der Mittelwert bei 9,34 €/m². Im Regelfall gehen Sie vom Mittelwert aus. Dazu kommen Zu- und Abschläge, etwa 0,30 €/m² für einen Personenaufzug oder 5 bis 15 Prozent in Oberkassel, Niederkassel und Carlstadt (Mietspiegel Düsseldorf, gültig ab 01.08.2026, Tabelle (Baujahr 1961 bis 1976, mittlere Wohnlage) und Abschnitte II. 2. d und III).

Rechenbeispiel mit diesem Wert

Eine Wohnung mit 75 m² kommt bei 9,34 €/m² auf eine Vergleichsmiete von 700,50 € kalt im Monat. Angenommen, die Miete lag vor drei Jahren bei 560,00 €. Dann erlaubt die Kappungsgrenze von 15 % höchstens 644,00 €. Hier ist also die Kappungsgrenze die niedrigere Grenze: Die neue Miete darf höchstens 644,00 € betragen, 56,50 € weniger als die Vergleichsmiete. Das ist nur ein Beispiel. Für Ihre Wohnung suchen Sie im Mietspiegel die Werte heraus, die zu ihren Merkmalen passen.

Laufzeit des Mietspiegels
Der Mietspiegel gilt ab 01.08.2026 und wird nach Angabe der Herausgeber in der Regel alle zwei Jahre neu erstellt.
Mietpreisbremse (nur bei Neuvermietung)
Düsseldorf steht in der Mieterschutzverordnung NRW. Die Mietpreisbremse gilt dort bis 31.12.2029, die abgesenkte Kappungsgrenze bis 28.02.2030 (MietSchVO NRW, Anlage Nr. 13 und § 3 Abs. 2).
Wichtig
Düsseldorf hat einen einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB), keinen qualifizierten. Für einen einfachen Mietspiegel gilt nicht die gesetzliche Vermutung, dass seine Werte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB). Erstellt haben ihn Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung und der Mieterverein Düsseldorf. Seine Angaben müssen Sie im Erhöhungsschreiben nicht nennen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen, etwa mit drei Vergleichswohnungen. Die Pflicht dazu aus § 558a Abs. 3 BGB gilt nur für qualifizierte Mietspiegel (Quelle).
Beratung vor Ort
Haus & Grund Düsseldorf, Mieterverein Düsseldorf

Der Mietspiegel zählt, weil Sie das Mieterhöhungsverlangen begründen müssen (§ 558a BGB). Der Mietspiegel ist das übliche Begründungsmittel, möglich sind auch eine Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein Gutachten oder drei Vergleichswohnungen. Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, müssen Sie seine Angaben für die Wohnung auch dann nennen, wenn Sie die Erhöhung mit einem anderen Mittel begründen (§ 558a Abs. 3 BGB). Qualifiziert heißt: Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Vermieter- und Mieterverbänden anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB).

Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt bei der Neuvermietung und beruht auf einer anderen Verordnung. Für die Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis zählt allein die Kappungsgrenze.

Mieterhöhung für Düsseldorf berechnen

Der Mieterhöhungsrechner prüft Düsseldorf gegen die Verordnungslisten und stellt den Prozentsatz ein. Sie tragen die Miete von vor drei Jahren, die aktuelle Miete und die Vergleichsmiete ein und sehen die höchste neue Miete und die Fristen. Das Ergebnis ist kostenlos. Das fertige Mieterhöhungsverlangen mit Zustimmungserklärung als PDF kostet einmalig 6,90 € (Muster ansehen), ohne Abo und ohne Konto.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kappungsgrenze in Düsseldorf?

In Düsseldorf liegt sie bei 15 Prozent, die Verordnung gilt bis 28.02.2030. Bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen.

Zählen Modernisierung und Betriebskosten für die Kappungsgrenze mit?

Nein. Mieterhöhungen wegen Modernisierung (§ 559 BGB) und Änderungen bei den Betriebskosten (§ 560 BGB) werden bei der Kappungsgrenze nicht mitgerechnet. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen.

Muss ich für eine Mieterhöhung in Düsseldorf den Mietspiegel nennen?

Pflicht ist der Mietspiegel nicht, die Begründung geht auch mit einem Gutachten oder drei Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 2 BGB). Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, müssen Sie seine Angaben für Ihre Wohnung aber auch dann nennen (§ 558a Abs. 3 BGB). Ob es für Düsseldorf einen solchen gibt, erfragen Sie bei der Stadtverwaltung.

Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete in Düsseldorf?

Der Düsseldorfer Mietspiegel nennt je Baujahr und Wohnlage eine Bandbreite und einen Mittelwert, von dem Sie im Regelfall ausgehen. Eine Wohnung mit zentraler Beheizung und Bad oder Dusche, Baujahr 1961 bis 1976, mittlere Wohnlage, liegt bei 7,75 bis 10,92 €/m², der Mittelwert ist 9,34 €/m².

Gibt es in Düsseldorf Zuschläge für bestimmte Stadtteile?

Ja. Für bevorzugte Stadtquartiere kommen Zuschläge in Betracht, in Oberkassel, Niederkassel und Carlstadt von 5 bis 15 Prozent. Für weniger nachgefragte Quartiere wie Garath, Hassels oder Eller sind Abschläge von 3 bis 5 Prozent möglich.

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Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Hinweise auf Fehler senden Sie bitte an [email protected]. Stand der Rechtsgrundlagen: 19.10.2026.

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