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Kappungsgrenze in Bremen: 15 % in der Stadt Bremen (Stand Oktober 2026)

Die 15 Prozent gelten nur in der Stadtgemeinde Bremen. Für Wohnungen in Bremerhaven ist die Verordnung nicht anwendbar, dort bleibt es bei der Regelgrenze von 20 Prozent. Bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete in Bremen innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen.

Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.

Mieterhöhung mit Kappungsgrenze berechnen

Verordnung und Geltungsdauer

Verordnung
Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Kappungsgrenzen-Verordnung) vom 6. August 2024
Fundstelle
Brem.GBl. 2024 Nr. 80 vom 06.08.2024 (S. 598)
In Kraft seit
01.09.2024
Gilt bis
31.08.2029
Quelle
https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2024_08_06_GBl_Nr_0080_signed.pdf

Was Sie in Bremen beachten sollten

Rechenbeispiel: Bremen

Zahlte ein Mieter in Bremen vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Wäre die Regelgrenze von 20 Prozent anwendbar, wären es 960,00 €. Liegt die Vergleichsmiete niedriger als diese Obergrenze, gilt die Vergleichsmiete. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.

Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Mieterhöhungsrechner. Er prüft auch, ob die Verordnung zum Zeitpunkt Ihrer Erhöhung noch gilt. Die Schritte bis zur Zustimmung erklärt der Ratgeber Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

Betroffene Gebiete in Bremen

Erfasst ist die Stadtgemeinde Bremen.

Andere Länder

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