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Kappungsgrenze in Schleswig-Holstein: 15 % in 62 Gemeinden (Stand Oktober 2026)

In den 62 Gemeinden der Liste darf die Miete bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. Dazu zählen Städte, das Hamburger Umland und Orte an der Küste und auf den Inseln. In allen anderen Gemeinden Schleswig-Holsteins gilt die Regelgrenze von 20 Prozent.

Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.

Mieterhöhung mit Kappungsgrenze berechnen

Verordnung und Geltungsdauer

Verordnung
Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze nach § 558 Absatz 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Kappungsgrenzenverordnung Schleswig-Holstein - KappVO SH) vom 25. März 2024
Fundstelle
GVOBl. Schl.-H. 2024 Nr. 4 vom 4.4.2024, S. 308-310
In Kraft seit
01.05.2024
Gilt bis
30.04.2029
Quelle
https://verkuendungsportal.schleswig-holstein.de/mm/gvobl_jahrgang_2024/II_GVOBl_Jahrgang_2024

Was Sie in Schleswig-Holstein beachten sollten

Rechenbeispiel: Kiel

Zahlte ein Mieter in Kiel vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Wäre die Regelgrenze von 20 Prozent anwendbar, wären es 960,00 €. Liegt die Vergleichsmiete niedriger als diese Obergrenze, gilt die Vergleichsmiete. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.

Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Mieterhöhungsrechner. Er prüft auch, ob die Verordnung zum Zeitpunkt Ihrer Erhöhung noch gilt. Die Schritte bis zur Zustimmung erklärt der Ratgeber Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

Alle 62 Gemeinden in Schleswig-Holstein

Städte mit eigener Seite

Zu diesen Städten in Schleswig-Holstein finden Sie die Kappungsgrenze mit Rechenbeispiel und Angaben zum Mietspiegel auf einer eigenen Seite.

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