Kappungsgrenze in Schleswig-Holstein: 15 % in 62 Gemeinden (Stand Oktober 2026)
In den 62 Gemeinden der Liste darf die Miete bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. Dazu zählen Städte, das Hamburger Umland und Orte an der Küste und auf den Inseln. In allen anderen Gemeinden Schleswig-Holsteins gilt die Regelgrenze von 20 Prozent.
Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.
Mieterhöhung mit Kappungsgrenze berechnen
Verordnung und Geltungsdauer
- Verordnung
- Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze nach § 558 Absatz 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Kappungsgrenzenverordnung Schleswig-Holstein - KappVO SH) vom 25. März 2024
- Fundstelle
- GVOBl. Schl.-H. 2024 Nr. 4 vom 4.4.2024, S. 308-310
- In Kraft seit
- 01.05.2024
- Gilt bis
- 30.04.2029
- Quelle
- https://verkuendungsportal.schleswig-holstein.de/mm/gvobl_jahrgang_2024/II_GVOBl_Jahrgang_2024
Was Sie in Schleswig-Holstein beachten sollten
- Die Verordnung steht im Gesetz- und Verordnungsblatt 2024 nur als Scan. Wir haben die 62 Gemeinden von Hand übertragen. Das Datum der Verordnung ist handschriftlich eingetragen und als 25.03.2024 gelesen, es stimmt mit dem Jahresinhaltsverzeichnis überein. Haus & Grund nennt ebenfalls 62 Kommunen.
- Die Länderübersicht des Deutschen Mieterbunds (Stand 06/2026) nennt für Schleswig-Holstein fälschlich "keine".
- Die Klammerzusätze in der Liste, etwa "Sylt" oder "Kreis Pinneberg", stehen so in der Verordnung und unterscheiden gleichnamige Orte.
- Eine Änderung haben wir bei der Suche im Verkündungsportal (2025 und 2026) nicht gefunden. Die Suche deckt nur das aktuelle Portal ab.
Rechenbeispiel: Kiel
Zahlte ein Mieter in Kiel vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Wäre die Regelgrenze von 20 Prozent anwendbar, wären es 960,00 €. Liegt die Vergleichsmiete niedriger als diese Obergrenze, gilt die Vergleichsmiete. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.
Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Mieterhöhungsrechner. Er prüft auch, ob die Verordnung zum Zeitpunkt Ihrer Erhöhung noch gilt. Die Schritte bis zur Zustimmung erklärt der Ratgeber Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.
Alle 62 Gemeinden in Schleswig-Holstein
- Ahrensburg
- Ammersbek
- Aumühle
- Bad Schwartau
- Bad Segeberg
- Bargfeld-Stegen
- Bargteheide
- Barsbüttel
- Bönningstedt
- Börnsen
- Büsum
- Dahme
- Elmshorn
- Fehmarn
- Flensburg
- Geesthacht
- Glinde
- Grömitz
- Groß Grönau
- Großenbrode
- Halstenbek
- Hasloh
- Heikendorf
- Heiligenhafen
- Helgoland
- Henstedt-Ulzburg
- Hohwacht (Ostsee)
- Hörnum (Sylt)
- Kaltenkirchen
- Kampen (Sylt)
- Kellenhusen (Ostsee)
- Kiel
- Laboe
- List auf Sylt
- Lübeck
- Neustadt in Holstein
- Norderstedt
- Oststeinbek
- Pinneberg
- Quickborn (Kreis Pinneberg)
- Ratekau
- Reinbek
- Reinfeld (Holstein)
- Rellingen
- Scharbeutz
- Schenefeld (Kreis Pinneberg)
- Schönberg (Holstein)
- Siek
- Sierksdorf
- Stockelsdorf
- Sylt
- Timmendorfer Strand
- Trappenkamp
- Trittau
- Uetersen
- Wedel
- Wenningstedt-Braderup (Sylt)
- Wentorf bei Hamburg
- Wittdün auf Amrum
- Wohltorf
- Wrixum
- Wyk auf Föhr
Städte mit eigener Seite
Zu diesen Städten in Schleswig-Holstein finden Sie die Kappungsgrenze mit Rechenbeispiel und Angaben zum Mietspiegel auf einer eigenen Seite.
Andere Länder
- Kappungsgrenze in Hamburg: 15 % in ganz Hamburg
- Kappungsgrenze in Niedersachsen: 15 % in 57 Gebieten
- Kappungsgrenze in Mecklenburg-Vorpommern: 15 % in 10 Gemeinden
- Übersicht aller 16 Länder mit Suche nach Gemeinde
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