Kappungsgrenze in Niedersachsen: 15 % in 57 Gebieten (Stand Oktober 2026)
Die Verordnung nennt 57 Gebiete: Städte, Gemeinden und sechs Samtgemeinden. Bei einer Samtgemeinde gilt die niedrigere Grenze für alle ihre Mitgliedsgemeinden. In diesen Gebieten darf die Miete bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. Überall sonst in Niedersachsen gelten 20 Prozent.
Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.
Mieterhöhung mit Kappungsgrenze berechnen
Verordnung und Geltungsdauer
- Verordnung
- Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften (Niedersächsische Mieterschutzverordnung) vom 20. Dezember 2024, geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 3. Dezember 2025
- Fundstelle
- Nds. GVBl. 2024 Nr. 122 vom 23.12.2024; Änderung: Nds. GVBl. 2025 Nr. 93 vom 3.12.2025
- In Kraft seit
- 01.01.2025
- Gilt bis
- 31.12.2029
- Quelle
- https://www.mw.niedersachsen.de/download/213898
Weitere Quellen: Änderungsverordnung (PDF); Seite des Wirtschaftsministeriums zur Mieterschutzverordnung.
Was Sie in Niedersachsen beachten sollten
- Die Kappungsgrenze steht in § 2 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung. Die Liste der Gebiete ist mit der Mietpreisbremse und der Kündigungssperrfrist identisch. § 2 tritt mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft, die Verordnung insgesamt gilt wegen der Kündigungssperrfrist bis zum 31.12.2031.
- Die Vorgängerverordnung vom 22.12.2020 ist am 31.12.2024 ausgelaufen. Die Änderungsverordnung, die seit dem 04.12.2025 gilt, ändert nur die Schreibweise von Oldenburg ("Oldenburg (Oldb)") und die Frist.
- Die sechs Samtgemeinden Bardowick, Gellersen, Hanstedt, Ilmenau, Ostheide und Tostedt sind in der Verordnung als Gebiete genannt. Erfasst sind alle ihre Mitgliedsgemeinden.
- Die Hansestädte Buxtehude, Lüneburg, Stade und Uelzen sowie Hannover stehen in der Verordnung mit Titel. Wir führen sie hier ohne Titel.
- Eine Übersicht des Mieterbunds nennt nur 28 Orte und ist unvollständig. Maßgeblich ist die Verordnung.
Rechenbeispiel: Hannover
Zahlte ein Mieter in Hannover vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Wäre die Regelgrenze von 20 Prozent anwendbar, wären es 960,00 €. Liegt die Vergleichsmiete niedriger als diese Obergrenze, gilt die Vergleichsmiete. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.
Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Mieterhöhungsrechner. Er prüft auch, ob die Verordnung zum Zeitpunkt Ihrer Erhöhung noch gilt. Die Schritte bis zur Zustimmung erklärt der Ratgeber Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.
Alle 57 Gebiete in Niedersachsen
Bei den sechs Samtgemeinden gilt die niedrigere Grenze für alle ihre Mitgliedsgemeinden.
- Achim
- Adendorf
- Bad Rothenfelde
- Bad Zwischenahn
- Baltrum
- Bienenbüttel
- Bleckede
- Borkum
- Bovenden
- Braunschweig
- Buchholz in der Nordheide
- Buxtehude
- Cuxhaven
- Emsbüren
- Garbsen
- Göttingen
- Hannover
- Hatten
- Hemmingen
- Hildesheim
- Isernhagen
- Juist
- Laatzen
- Langenhagen
- Langeoog
- Leer (Ostfriesland)
- Lilienthal
- Lingen (Ems)
- Lüneburg
- Neu Wulmstorf
- Norden
- Norderney
- Nordhorn
- Oldenburg (Oldb)
- Osnabrück
- Oyten
- Rastede
- Rotenburg (Wümme)
- Samtgemeinde Bardowick
- Samtgemeinde Gellersen
- Samtgemeinde Hanstedt
- Samtgemeinde Ilmenau
- Samtgemeinde Ostheide
- Samtgemeinde Tostedt
- Seelze
- Seevetal
- Spiekeroog
- Stade
- Stuhr
- Uelzen
- Wangerooge
- Wedemark
- Weyhe
- Winsen (Aller)
- Winsen (Luhe)
- Wolfsburg
- Wunstorf
Städte mit eigener Seite
Zu diesen Städten in Niedersachsen finden Sie die Kappungsgrenze mit Rechenbeispiel und Angaben zum Mietspiegel auf einer eigenen Seite.
- Braunschweig: 15 %
- Göttingen: 15 %
- Hannover: 15 %
- Hildesheim: 15 %
- Oldenburg: 15 %
- Osnabrück: 15 %
- Wolfsburg: 15 %
Andere Länder
- Kappungsgrenze in Hamburg: 15 % in ganz Hamburg
- Kappungsgrenze in Bremen: 15 % in der Stadt Bremen
- Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen: 15 % in 57 Kommunen
- Kappungsgrenze in Schleswig-Holstein: 15 % in 62 Gemeinden
- Übersicht aller 16 Länder mit Suche nach Gemeinde
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