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Kappungsgrenze Göttingen 2026: 15 % bis 31.12.2029

Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.

In Göttingen gilt die Kappungsgrenze von 15 %. Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen, statt der üblichen 20 Prozent.

Grundlage
Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften (Niedersächsische Mieterschutzverordnung) vom 20. Dezember 2024, geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 3. Dezember 2025
Fundstelle
Nds. GVBl. 2024 Nr. 122 vom 23.12.2024; Änderung: Nds. GVBl. 2025 Nr. 93 vom 3.12.2025
Gilt bis
31.12.2029
Quelle
Verordnungstext
Land
Kappungsgrenze in Niedersachsen mit allen Gemeinden der Verordnung

Mieterhöhung für Göttingen berechnen

Was Sie in Göttingen beachten sollten

Rechenbeispiel für Göttingen

Zahlte ein Mieter in Göttingen vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Mit der Regelgrenze von 20 Prozent wären es 960,00 €.

Die Kappungsgrenze ist nur eine Obergrenze. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen, liegt diese niedriger, gilt sie. Die Miete muss zum Zeitpunkt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert sein, und das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung zugehen (§ 558 Abs. 1 BGB). Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.

Mietspiegel Göttingen

Art
einfacher Mietspiegel
Stand
2025
Herausgeber
Stadt Göttingen, Fachbereich Soziale Sicherung
Link
Mietspiegel von Göttingen
Online-Rechner
ja

Der Mietspiegel zählt, weil Sie das Mieterhöhungsverlangen begründen müssen (§ 558a BGB). Der Mietspiegel ist das übliche Begründungsmittel, möglich sind auch eine Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein Gutachten oder drei Vergleichswohnungen. Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, müssen Sie seine Angaben für die Wohnung auch dann nennen, wenn Sie die Erhöhung mit einem anderen Mittel begründen (§ 558a Abs. 3 BGB). Qualifiziert heißt: Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Vermieter- und Mieterverbänden anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB).

Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt bei der Neuvermietung und beruht auf einer anderen Verordnung. Für die Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis zählt allein die Kappungsgrenze.

Mieterhöhung für Göttingen berechnen

Der Mieterhöhungsrechner prüft Göttingen gegen die Verordnungslisten und stellt den Prozentsatz ein. Sie tragen die Miete von vor drei Jahren, die aktuelle Miete und die Vergleichsmiete ein und sehen die höchste neue Miete und die Fristen. Das Ergebnis ist kostenlos. Das fertige Mieterhöhungsverlangen mit Zustimmungserklärung als PDF kostet einmalig 6,90 € (Muster ansehen), ohne Abo und ohne Konto.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kappungsgrenze in Göttingen?

In Göttingen liegt sie bei 15 Prozent, die Verordnung gilt bis 31.12.2029. Bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen.

Zählen Modernisierung und Betriebskosten für die Kappungsgrenze mit?

Nein. Mieterhöhungen wegen Modernisierung (§ 559 BGB) und Änderungen bei den Betriebskosten (§ 560 BGB) werden bei der Kappungsgrenze nicht mitgerechnet. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen.

Muss ich für eine Mieterhöhung in Göttingen den Mietspiegel nennen?

Pflicht ist der Mietspiegel nicht, die Begründung geht auch mit einem Gutachten oder drei Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 2 BGB). Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, müssen Sie seine Angaben für Ihre Wohnung aber auch dann nennen (§ 558a Abs. 3 BGB). Ob es für Göttingen einen solchen gibt, erfragen Sie bei der Stadtverwaltung.

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Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Hinweise auf Fehler senden Sie bitte an [email protected]. Stand der Rechtsgrundlagen: 19.10.2026.

Verantwortlich für den Inhalt: Bastian Glasser. Betreiber: Talerbox GmbH i. L., siehe Impressum.

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