Hausgeld-Umlegen

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Stand: 19.10.2026

Worum es geht

Hausgeld-Umlegen hilft privaten Vermietern einer Eigentumswohnung, aus der Hausgeldabrechnung der Eigentümergemeinschaft eine Nebenkostenabrechnung für den Mieter zu machen. Das Werkzeug ordnet die Positionen den Kostenarten der Betriebskostenverordnung zu, schließt nicht umlagefähige Kosten aus und rechnet den Anteil des Mieters aus. Die Ratgeber erklären die Regeln mit Fundstellen im Gesetz.

Rechenhilfe, keine Rechtsberatung

Haftungshinweis: Das Werkzeug ist eine Rechenhilfe und liefert Vorschläge nach Stichwort. Es prüft weder Ihren Mietvertrag noch die Formalien Ihrer Abrechnung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie prüfen die Zuordnung jeder Position selbst. Ob eine Kostenart umlagefähig ist, hängt vom Mietvertrag und vom Einzelfall ab. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, einen Haus- und Grundbesitzerverein oder einen Steuerberater. Für Fehler in einer Abrechnung, die Sie mit dem Werkzeug erstellen, kann der Betreiber nicht einstehen, soweit das Gesetz das zulässt.

Wie die Inhalte entstehen

Wir prüfen die Texte und das Werkzeug dieser Seite gegen Primärquellen: Betriebskostenverordnung, Bürgerliches Gesetzbuch, Wohnungseigentumsgesetz und Heizkostenverordnung auf gesetze-im-internet.de. Gerichtsurteile nennen wir nur, wenn wir die Quelle selbst geprüft haben. Trotzdem können Fehler vorkommen. Wenn Sie einen finden, schreiben Sie an den Betreiber (Kontakt im Impressum). Wir korrigieren ihn und vermerken es.

Wer betreibt die Seite?

Betreiber ist die Talerbox GmbH, Berlin. Die vollständigen Angaben stehen im Impressum. Verantwortlich für den Inhalt ist Bastian Glasser.

Was kostet es?

Berechnung und Vorschau sind kostenlos. Das druckbare PDF der fertigen Abrechnung soll 14,90 € je Abrechnung kosten, einmalig, ohne Abo und ohne Konto. Die Bezahlfunktion ist noch nicht freigeschaltet. Es gibt keine Werbung und keine Partnerlinks.

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