Hausgeld-Umlegen

Heizkostenabrechnung selbst erstellen: Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, ohne Messdienst

Wer im eigenen Haus vermietet und die Heizung selbst betreibt, muss die Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung verteilen. Bei zwei, drei oder vier Wohnungen lohnt sich ein Messdienst oft kaum. Mit abgelesenen Heizkostenverteilern oder Wärmezählern können Sie die Abrechnung selbst rechnen. Unser Werkzeug führt Sie Schritt für Schritt durch.

Stand der Rechtsgrundlagen: 19.10.2026.

Rechenhilfe, keine Rechtsberatung. Das Werkzeug rechnet mit Ihren Angaben. Ob Ihre Erfassungsgeräte geeignet sind und welcher Verteilermaßstab vereinbart ist, prüfen Sie selbst. Ihre Eingaben bleiben im Browser.

Zum Heizkosten-Assistenten im Haus-Werkzeug

Muster-PDF ansehen (Beispieldaten). So sieht das fertige Dokument aus: Betriebskostenabrechnung mit der Heizkostenabrechnung als Anlage, hier mit Beispieldaten und dem Aufdruck „MUSTER“, den Ihr PDF nicht hat.

Was die Heizkostenverordnung verlangt

Eine Ausnahme gilt im Haus mit zwei Wohnungen, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt: Dort darf der Mietvertrag einen anderen Maßstab vorsehen, etwa nur nach Wohnfläche (§ 2 HeizkostenV). Steht im Mietvertrag nichts anderes, gilt die Verordnung auch dort, mit den Pflichtangaben. Die CO2-Kostenaufteilung gilt in jedem Fall (§ 7 Abs. 2 CO2KostAufG).

Die Angaben nach § 6a im Werkzeug

Wann der Assistent passt und wann ein Messdienst besser ist

Der Assistent passt, wenn alle Wohnungen dieselbe Geräteart haben (nur Heizkostenverteiler oder nur Wärmezähler), Sie die Werte selbst ablesen können und das Haus höchstens acht Wohnungen hat. Er rechnet Grund- und Verbrauchskosten, die Aufteilung nach § 9, Mieterwechsel und Leerstand tagegenau (mit Zwischenablesung oder, wenn sie nicht möglich war, nach Tagen) und die CO2-Aufteilung. Das Ergebnis geht als Einzelbetrag je Mietpartei in die Nebenkostenabrechnung, und jede Mietpartei bekommt eine eigene Heizkostenabrechnung als Anlage. Auf Wunsch enthält jede Abrechnung auch die Anpassung der Vorauszahlung nach § 560 Abs. 4 BGB, berechnet aus den Kosten dieser Abrechnung einschließlich Heizung.

Ein Messdienst ist die bessere Wahl, wenn im Haus unterschiedliche Geräte hängen (dann ist eine Vorerfassung nötig, § 5 Abs. 7 HeizkostenV), wenn Leitungen überwiegend ungedämmt sind (§ 7 Abs. 1 Satz 3), wenn Sie Funkgeräte mieten und die monatlichen Verbrauchsinformationen nach § 6a ohnehin vom Dienstleister kommen, oder wenn Sie Gewerbeeinheiten im Haus haben.

Fernablesbare Geräte bis 31.12.2026: Heizkostenverteiler und Zähler, die nicht aus der Ferne ablesbar sind, müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV). Sonst darf der Mieter um 3 Prozent kürzen. Details im Ratgeber Fernablesbare Zähler: Pflicht bis 2026.

CO2-Einstufung kostenlos berechnen

Der Rechner ordnet Ihr Gebäude nach der Anlage zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz ein. Die CO2-Menge in Kilogramm steht auf der Gas-, Öl- oder Fernwärmerechnung (§ 3 CO2KostAufG). Fehlt sie, rechnet er mit dem Standard-Emissionsfaktor aus der Brennstoffmenge.

Unter einem Jahr werden die Stufengrenzen anteilig gekürzt (§ 5 Abs. 1 CO2KostAufG).

Stufenmodell für Wohngebäude (Anlage zum CO2KostAufG)
Stufekg CO2 je m² und JahrMieterVermieter
1unter 12100 %0 %
212 bis unter 1790 %10 %
317 bis unter 2280 %20 %
422 bis unter 2770 %30 %
527 bis unter 3260 %40 %
632 bis unter 3750 %50 %
737 bis unter 4240 %60 %
842 bis unter 4730 %70 %
947 bis unter 5220 %80 %
10ab 525 %95 %

So kommen Sie zur fertigen Abrechnung

  1. Im Haus-Werkzeug Wohnungen und Mietparteien eintragen.
  2. Bei der Heizposition den Schlüssel „Heizkosten selbst berechnen (HeizkostenV)“ wählen und den Assistenten ausfüllen: Anlage, Geräte, bisheriger Verbrauchsanteil, Kosten, Aufteilung, Ablesewerte, CO2 und die Angaben nach § 6a.
  3. Ergebnis und Vorschau prüfen. Berechnung und Vorschau sind kostenlos. Das PDF mit Betriebskostenabrechnung und Heizkostenabrechnung je Mietpartei kostet einmalig 19,90 € je Haus und Abrechnungszeitraum.

Quellen

Verantwortlich für den Inhalt: Bastian Glasser. Betreiber: Talerbox GmbH i. L., siehe Impressum.