Kappungsgrenze in Berlin: 15 % in ganz Berlin (Stand Oktober 2026)
Die abgesenkte Grenze gilt für jede Wohnung im Berliner Stadtgebiet, eine Gemeindeliste gibt es nicht. Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. Wer in Brandenburg rund um Berlin vermietet, muss in der Brandenburger Gemeindeliste nachsehen, die Berliner Verordnung reicht nicht über die Stadtgrenze.
Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.
Mieterhöhung mit Kappungsgrenze berechnen
Verordnung und Geltungsdauer
- Verordnung
- Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Kappungsgrenzenverordnung) vom 14. März 2023
- Fundstelle
- GVBl. 2023 S. 112 (Nr. 9 vom 25.03.2023)
- In Kraft seit
- 11.05.2023
- Gilt bis
- 10.05.2028
- Quelle
- https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/gvbl/g23090112.pdf
Weitere Quellen: Pressemitteilung des Senats vom 14.03.2023.
Was Sie in Berlin beachten sollten
- Die Verordnung erfasst das gesamte Stadtgebiet als Gemeinde im Sinne von § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB.
- Das Landesrechtsportal gesetze.berlin.de konnten wir nicht automatisiert auswerten. Wir haben den Text aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt gelesen, das das Abgeordnetenhaus archiviert. Eine Änderung oder Aufhebung seit 2023 haben wir nicht gefunden.
Rechenbeispiel: Berlin
Zahlte ein Mieter in Berlin vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Wäre die Regelgrenze von 20 Prozent anwendbar, wären es 960,00 €. Liegt die Vergleichsmiete niedriger als diese Obergrenze, gilt die Vergleichsmiete. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.
Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Mieterhöhungsrechner. Er prüft auch, ob die Verordnung zum Zeitpunkt Ihrer Erhöhung noch gilt. Die Schritte bis zur Zustimmung erklärt der Ratgeber Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.
Betroffene Gebiete in Berlin
Die Verordnung erfasst das gesamte Stadtgebiet von Berlin.
Andere Länder
- Kappungsgrenze in Brandenburg: 15 % in 36 Gemeinden
- Kappungsgrenze in Mecklenburg-Vorpommern: 15 % in 10 Gemeinden
- Kappungsgrenze in Sachsen: 15 % in Dresden und Leipzig
- Kappungsgrenze in Hamburg: 15 % in ganz Hamburg
- Übersicht aller 16 Länder mit Suche nach Gemeinde
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