Hausgeld-Umlegen

Kappungsgrenze in Berlin: 15 % in ganz Berlin (Stand Oktober 2026)

Die abgesenkte Grenze gilt für jede Wohnung im Berliner Stadtgebiet, eine Gemeindeliste gibt es nicht. Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. Wer in Brandenburg rund um Berlin vermietet, muss in der Brandenburger Gemeindeliste nachsehen, die Berliner Verordnung reicht nicht über die Stadtgrenze.

Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.

Mieterhöhung mit Kappungsgrenze berechnen

Verordnung und Geltungsdauer

Verordnung
Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Kappungsgrenzenverordnung) vom 14. März 2023
Fundstelle
GVBl. 2023 S. 112 (Nr. 9 vom 25.03.2023)
In Kraft seit
11.05.2023
Gilt bis
10.05.2028
Quelle
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/gvbl/g23090112.pdf

Weitere Quellen: Pressemitteilung des Senats vom 14.03.2023.

Was Sie in Berlin beachten sollten

Rechenbeispiel: Berlin

Zahlte ein Mieter in Berlin vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Wäre die Regelgrenze von 20 Prozent anwendbar, wären es 960,00 €. Liegt die Vergleichsmiete niedriger als diese Obergrenze, gilt die Vergleichsmiete. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.

Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Mieterhöhungsrechner. Er prüft auch, ob die Verordnung zum Zeitpunkt Ihrer Erhöhung noch gilt. Die Schritte bis zur Zustimmung erklärt der Ratgeber Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

Betroffene Gebiete in Berlin

Die Verordnung erfasst das gesamte Stadtgebiet von Berlin.

Andere Länder

Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Hinweise auf Fehler senden Sie bitte an [email protected]. Stand der Rechtsgrundlagen: 19.10.2026.

Verantwortlich für den Inhalt: Bastian Glasser. Betreiber: Talerbox GmbH i. L., siehe Impressum.

Sie wollen wissen, wie hoch die neue Miete höchstens sein darf? Zum Mieterhöhungsrechner