Kappungsgrenze in Sachsen: 15 % in Dresden und Leipzig (Stand Oktober 2026)
Die 15 Prozent gelten in der Landeshauptstadt Dresden und der kreisfreien Stadt Leipzig. In allen anderen sächsischen Städten, etwa Chemnitz, bleibt es bei 20 Prozent. Die Verordnung ist auf zwei Jahre befristet. Eine Nachfolgeverordnung ist uns nicht bekannt.
Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.
Mieterhöhung mit Kappungsgrenze berechnen
Verordnung und Geltungsdauer
- Verordnung
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Senkung der Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung - SächsKappGrVO) vom 10. Juni 2025
- Fundstelle
- SächsGVBl. 2025 Nr. 8, S. 230
- In Kraft seit
- 01.07.2025
- Gilt bis
- 30.06.2027
- Quelle
- https://revosax.sachsen.de/vorschrift/21233
Weitere Quellen: Volltext in REVOSax.
Was Sie in Sachsen beachten sollten
- Die Verordnung ist am 01.07.2025 in Kraft getreten und läuft schon mit Ablauf des 30.06.2027 aus. Das sind zwei Jahre, nicht die möglichen fünf.
- Wer eine Erhöhung plant, die nach dem 30.06.2027 wirksam werden soll, muss prüfen, ob Sachsen die Verordnung verlängert. Wir haben bei der Recherche am 20.10.2026 keine Änderungsvorschrift in REVOSax gefunden.
Rechenbeispiel: Dresden
Zahlte ein Mieter in Dresden vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Wäre die Regelgrenze von 20 Prozent anwendbar, wären es 960,00 €. Liegt die Vergleichsmiete niedriger als diese Obergrenze, gilt die Vergleichsmiete. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.
Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Mieterhöhungsrechner. Er prüft auch, ob die Verordnung zum Zeitpunkt Ihrer Erhöhung noch gilt. Die Schritte bis zur Zustimmung erklärt der Ratgeber Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.
Betroffene Gebiete in Sachsen
- Dresden
- Leipzig
Städte mit eigener Seite
Zu diesen Städten in Sachsen finden Sie die Kappungsgrenze mit Rechenbeispiel und Angaben zum Mietspiegel auf einer eigenen Seite.
Andere Länder
- Kappungsgrenze in Sachsen-Anhalt: 20 %, keine Verordnung bekannt
- Kappungsgrenze in Thüringen: 15 % in Erfurt und Jena
- Kappungsgrenze in Brandenburg: 15 % in 36 Gemeinden
- Kappungsgrenze in Bayern: 15 % in 284 Gemeinden
- Übersicht aller 16 Länder mit Suche nach Gemeinde
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