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Kappungsgrenze in Sachsen: 15 % in Dresden und Leipzig (Stand Oktober 2026)

Die 15 Prozent gelten in der Landeshauptstadt Dresden und der kreisfreien Stadt Leipzig. In allen anderen sächsischen Städten, etwa Chemnitz, bleibt es bei 20 Prozent. Die Verordnung ist auf zwei Jahre befristet. Eine Nachfolgeverordnung ist uns nicht bekannt.

Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.

Mieterhöhung mit Kappungsgrenze berechnen

Verordnung und Geltungsdauer

Verordnung
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Senkung der Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung - SächsKappGrVO) vom 10. Juni 2025
Fundstelle
SächsGVBl. 2025 Nr. 8, S. 230
In Kraft seit
01.07.2025
Gilt bis
30.06.2027
Quelle
https://revosax.sachsen.de/vorschrift/21233

Weitere Quellen: Volltext in REVOSax.

Was Sie in Sachsen beachten sollten

Rechenbeispiel: Dresden

Zahlte ein Mieter in Dresden vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Wäre die Regelgrenze von 20 Prozent anwendbar, wären es 960,00 €. Liegt die Vergleichsmiete niedriger als diese Obergrenze, gilt die Vergleichsmiete. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.

Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Mieterhöhungsrechner. Er prüft auch, ob die Verordnung zum Zeitpunkt Ihrer Erhöhung noch gilt. Die Schritte bis zur Zustimmung erklärt der Ratgeber Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

Betroffene Gebiete in Sachsen

Städte mit eigener Seite

Zu diesen Städten in Sachsen finden Sie die Kappungsgrenze mit Rechenbeispiel und Angaben zum Mietspiegel auf einer eigenen Seite.

Andere Länder

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