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Kappungsgrenze in Thüringen: 15 % in Erfurt und Jena (Stand Oktober 2026)

Die 15 Prozent gelten in Erfurt und Jena. In allen anderen Thüringer Städten und Gemeinden, auch in Weimar und Gera, bleibt es bei der Regelgrenze von 20 Prozent. Bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete in Erfurt und Jena innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen.

Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.

Mieterhöhung mit Kappungsgrenze berechnen

Verordnung und Geltungsdauer

Verordnung
Thüringer Kappungsgrenzenverordnung vom 31. August 2019, geändert durch Erste Verordnung vom 3. Dezember 2019 (Jena) und Zweite Verordnung vom 26. August 2024 (Verlängerung)
Fundstelle
GVBl. 2019 S. 366; Änderungen GVBl. 2019 S. 493 (Nr. 14 vom 20.12.2019) und GVBl. 2024 S. 612 (Nr. 13 vom 6.9.2024)
In Kraft seit
01.10.2019
Gilt bis
30.09.2029
Quelle
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/99227/gesetz_und_verordnungsblatt_nr_13_2024.pdf

Was Sie in Thüringen beachten sollten

Rechenbeispiel: Erfurt

Zahlte ein Mieter in Erfurt vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Wäre die Regelgrenze von 20 Prozent anwendbar, wären es 960,00 €. Liegt die Vergleichsmiete niedriger als diese Obergrenze, gilt die Vergleichsmiete. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.

Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Mieterhöhungsrechner. Er prüft auch, ob die Verordnung zum Zeitpunkt Ihrer Erhöhung noch gilt. Die Schritte bis zur Zustimmung erklärt der Ratgeber Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

Betroffene Gebiete in Thüringen

Städte mit eigener Seite

Zu diesen Städten in Thüringen finden Sie die Kappungsgrenze mit Rechenbeispiel und Angaben zum Mietspiegel auf einer eigenen Seite.

Andere Länder

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