Kappungsgrenze in Brandenburg: 15 % in 36 Gemeinden (Stand Oktober 2026)
In den 36 Gemeinden der Liste liegt die Kappungsgrenze bei 15 Prozent. Das sind Potsdam und Gemeinden rund um Berlin, etwa Bernau, Falkensee, Oranienburg und Königs Wusterhausen. In Cottbus, Frankfurt (Oder), Brandenburg an der Havel und im übrigen Land gilt die Regelgrenze von 20 Prozent.
Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.
Mieterhöhung mit Kappungsgrenze berechnen
Verordnung und Geltungsdauer
- Verordnung
- Verordnung zur Bestimmung der Gebietskulisse zur Senkung der Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Kappungsgrenzenverordnung - KappGrenzV) vom 3. Dezember 2025
- Fundstelle
- GVBl.II/25, Nr. 94
- In Kraft seit
- 01.01.2026
- Gilt bis
- 31.12.2030
- Quelle
- https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/kappgrenzv_2025
Was Sie in Brandenburg beachten sollten
- Die Liste umfasst die kreisfreie Stadt Potsdam und 35 Gemeinden aus acht Landkreisen: Barnim, Dahme-Spreewald, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming.
- Die Vorgängerverordnung von 2020 ist durch die aktuelle abgelöst. Eine Änderungsverordnung haben wir nicht gefunden.
Rechenbeispiel: Potsdam
Zahlte ein Mieter in Potsdam vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Wäre die Regelgrenze von 20 Prozent anwendbar, wären es 960,00 €. Liegt die Vergleichsmiete niedriger als diese Obergrenze, gilt die Vergleichsmiete. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.
Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Mieterhöhungsrechner. Er prüft auch, ob die Verordnung zum Zeitpunkt Ihrer Erhöhung noch gilt. Die Schritte bis zur Zustimmung erklärt der Ratgeber Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.
Alle 36 Gemeinden in Brandenburg
- Ahrensfelde
- Altlandsberg
- Bernau bei Berlin
- Bestensee
- Biesenthal
- Birkenwerder
- Blankenfelde-Mahlow
- Brieselang
- Eichwalde
- Erkner
- Falkensee
- Fredersdorf-Vogelsdorf
- Glienicke/Nordbahn
- Großbeeren
- Grünheide (Mark)
- Kleinmachnow
- Königs Wusterhausen
- Leegebruch
- Ludwigsfelde
- Mühlenbecker Land
- Nuthetal
- Oranienburg
- Panketal
- Potsdam
- Rehfelde
- Schönefeld
- Schönwalde-Glien
- Schulzendorf
- Stahnsdorf
- Strausberg
- Teltow
- Werder (Havel)
- Wildau
- Woltersdorf
- Zeuthen
- Zossen
Städte mit eigener Seite
Zu diesen Städten in Brandenburg finden Sie die Kappungsgrenze mit Rechenbeispiel und Angaben zum Mietspiegel auf einer eigenen Seite.
Andere Länder
- Kappungsgrenze in Berlin: 15 % in ganz Berlin
- Kappungsgrenze in Sachsen: 15 % in Dresden und Leipzig
- Kappungsgrenze in Sachsen-Anhalt: 20 %, keine Verordnung bekannt
- Kappungsgrenze in Mecklenburg-Vorpommern: 15 % in 10 Gemeinden
- Übersicht aller 16 Länder mit Suche nach Gemeinde
Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Hinweise auf Fehler senden Sie bitte an [email protected]. Stand der Rechtsgrundlagen: 19.10.2026.
Verantwortlich für den Inhalt: Bastian Glasser. Betreiber: Talerbox GmbH i. L., siehe Impressum.
Sie wollen wissen, wie hoch die neue Miete höchstens sein darf? Zum Mieterhöhungsrechner