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Kappungsgrenze in Brandenburg: 15 % in 36 Gemeinden (Stand Oktober 2026)

In den 36 Gemeinden der Liste liegt die Kappungsgrenze bei 15 Prozent. Das sind Potsdam und Gemeinden rund um Berlin, etwa Bernau, Falkensee, Oranienburg und Königs Wusterhausen. In Cottbus, Frankfurt (Oder), Brandenburg an der Havel und im übrigen Land gilt die Regelgrenze von 20 Prozent.

Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.

Mieterhöhung mit Kappungsgrenze berechnen

Verordnung und Geltungsdauer

Verordnung
Verordnung zur Bestimmung der Gebietskulisse zur Senkung der Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Kappungsgrenzenverordnung - KappGrenzV) vom 3. Dezember 2025
Fundstelle
GVBl.II/25, Nr. 94
In Kraft seit
01.01.2026
Gilt bis
31.12.2030
Quelle
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/kappgrenzv_2025

Was Sie in Brandenburg beachten sollten

Rechenbeispiel: Potsdam

Zahlte ein Mieter in Potsdam vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Wäre die Regelgrenze von 20 Prozent anwendbar, wären es 960,00 €. Liegt die Vergleichsmiete niedriger als diese Obergrenze, gilt die Vergleichsmiete. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.

Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Mieterhöhungsrechner. Er prüft auch, ob die Verordnung zum Zeitpunkt Ihrer Erhöhung noch gilt. Die Schritte bis zur Zustimmung erklärt der Ratgeber Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

Alle 36 Gemeinden in Brandenburg

Städte mit eigener Seite

Zu diesen Städten in Brandenburg finden Sie die Kappungsgrenze mit Rechenbeispiel und Angaben zum Mietspiegel auf einer eigenen Seite.

Andere Länder

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