Kappungsgrenze in Mecklenburg-Vorpommern: 15 % in 10 Gemeinden (Stand Oktober 2026)
Die 15 Prozent gelten in Rostock, Greifswald und acht Gemeinden an der Küste. Für alle übrigen Gemeinden des Landes, auch Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg, bleibt es bei 20 Prozent. Es gibt zwei getrennte Verordnungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten enden.
Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.
Mieterhöhung mit Kappungsgrenze berechnen
Verordnung und Geltungsdauer
MietBgKaLVO M-V
- Gemeinden
- Greifswald (Universitäts- und Hansestadt), Rostock (Hanse- und Universitätsstadt)
- Fundstelle
- GVOBl. M-V 2023 Nr. 19, S. 723
- In Kraft seit
- 01.10.2023
- Gilt bis
- 30.09.2028
- Quelle
- https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/57817/gesetz_und_verordnungsblatt_19_2023.pdf
MietBgKaLVOKü M-V
- Gemeinden
- Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst, Zinnowitz
- Fundstelle
- GVOBl. M-V 2026 Nr. 7, S. 142
- In Kraft seit
- 18.03.2026
- Gilt bis
- 18.03.2031
- Quelle
- https://web.archive.org/web/20260831153214/https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Justizministerium/Inhalte/Rechtliches/GVOBI.M-V/GVOBl.%20Nr.%207%20v.%2017.3.2026.pdf
Vollständige Bezeichnungen: Zwei Landesverordnungen: (1) Landesverordnung zur Bestimmung von Gebieten nach § 556d und § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung – MietBgKaLVO M-V) vom 26. August 2023 (Rostock, Greifswald); (2) Landesverordnung zur Bestimmung von Gebieten nach § 556d und § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Küstenregion Mecklenburg-Vorpommerns (Mietenbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung Küste – MietBgKaLVOKü M-V) vom 28. Februar 2026 (acht Küstengemeinden)
Was Sie in Mecklenburg-Vorpommern beachten sollten
- Zwei Verordnungen: Rostock und Greifswald gelten nach der Landesverordnung vom 26.08.2023 bis zum 30.09.2028. Die acht Küstengemeinden Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst und Zinnowitz gelten nach der Küstenverordnung vom 28.02.2026.
- Die Küstenverordnung trat am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Gesetzblatt erschien am 17.03.2026, daher nehmen wir den 18.03.2026 an. Das Datum steht nicht auf der Verordnung selbst. Sie gilt bis zum 18.03.2031.
- Die Namen von Rostock und Greifswald stehen in der Verordnung in der amtlichen Langform ("Hanse- und Universitätsstadt Rostock", "Universitäts- und Hansestadt Greifswald").
Rechenbeispiel: Rostock
Zahlte ein Mieter in Rostock vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Wäre die Regelgrenze von 20 Prozent anwendbar, wären es 960,00 €. Liegt die Vergleichsmiete niedriger als diese Obergrenze, gilt die Vergleichsmiete. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.
Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Mieterhöhungsrechner. Er prüft auch, ob die Verordnung zum Zeitpunkt Ihrer Erhöhung noch gilt. Die Schritte bis zur Zustimmung erklärt der Ratgeber Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.
Alle 10 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern
MietBgKaLVO M-V
- Greifswald (Universitäts- und Hansestadt)
- Rostock (Hanse- und Universitätsstadt)
MietBgKaLVOKü M-V
- Binz
- Graal-Müritz
- Heringsdorf
- Kühlungsborn
- Rerik
- Sellin
- Zingst
- Zinnowitz
Städte mit eigener Seite
Zu diesen Städten in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie die Kappungsgrenze mit Rechenbeispiel und Angaben zum Mietspiegel auf einer eigenen Seite.
- Rostock: 15 %
Andere Länder
- Kappungsgrenze in Schleswig-Holstein: 15 % in 62 Gemeinden
- Kappungsgrenze in Niedersachsen: 15 % in 57 Gebieten
- Kappungsgrenze in Brandenburg: 15 % in 36 Gemeinden
- Kappungsgrenze in Hamburg: 15 % in ganz Hamburg
- Übersicht aller 16 Länder mit Suche nach Gemeinde
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