Kappungsgrenze Leipzig 2026: 15 % bis 30.06.2027
Stand der Angaben: 22.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.
In Leipzig gilt die Kappungsgrenze von 15 %. Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen, statt der üblichen 20 Prozent.
- Grundlage
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Senkung der Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung - SächsKappGrVO) vom 10. Juni 2025
- Fundstelle
- SächsGVBl. 2025 Nr. 8, S. 230
- Gilt bis
- 30.06.2027
- Quelle
- Verordnungstext
- Land
- Kappungsgrenze in Sachsen mit allen Gemeinden der Verordnung
Mieterhöhung für Leipzig berechnen
Was Sie in Leipzig beachten sollten
- Die Verordnung gilt nach unserem Stand bis 30.06.2027. Ohne Nachfolgeverordnung gilt danach wieder die Regelgrenze von 20 Prozent. Prüfen Sie das vor einer Erhöhung, die nach diesem Datum wirksam werden soll.
Rechenbeispiel für Leipzig
Zahlte ein Mieter in Leipzig vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Mit der Regelgrenze von 20 Prozent wären es 960,00 €.
Die Kappungsgrenze ist nur eine Obergrenze. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen, liegt diese niedriger, gilt sie. Die Miete muss zum Zeitpunkt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert sein, und das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung zugehen (§ 558 Abs. 1 BGB). Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.
Mietspiegel Leipzig
- Art
- qualifizierter Mietspiegel
- Stand
- 2025-2027
- Gilt bis
- 30.06.2027
- Herausgeber
- Stadt Leipzig (Sozialamt und Amt für Statistik und Wahlen)
- Link
- Mietspiegel von Leipzig
- Online-Rechner
- ja
Was sagt der Mietspiegel zur Miete in Leipzig?
Die Durchschnittsmiete in ganz Leipzig liegt laut Mietspiegel 2025–2027 bei 6,56 €/m² nettokalt (ohne Nebenkosten). In den Mietspiegeln davor waren es 5,54 € (2018), 5,89 € (2020) und 6,29 € (2022) (Broschüre zum Leipziger Mietspiegel 2025–2027, S. 25).
Der Leipziger Mietspiegel rechnet mit einem Grundbetrag nach Wohnfläche und Faktoren für Baujahr, Lage und Ausstattung. Nehmen wir eine 65 m² große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, Baujahr 1961 bis 1991, in mittlerer Lage außerhalb der Innenstadt, ohne Merkmale mit Zu- oder Abschlag (also etwa ohne Balkon und Einbauküche, aber mit Zentralheizung und Gegensprechanlage). Für sie ergibt sich: Grundbetrag 6,02 €/m² × Faktor 0,869 = 5,23 €/m², mit einer Spanne von 4,63 bis 5,75 €/m² (Broschüre zum Leipziger Mietspiegel 2025–2027, S. 8, 9, 17 und 21).
Rechenbeispiel mit diesem Wert
Eine Wohnung mit 65 m² kommt bei 5,23 €/m² auf eine Vergleichsmiete von 339,95 € kalt im Monat. Angenommen, die Miete lag vor drei Jahren bei 271,00 €. Dann erlaubt die Kappungsgrenze von 15 % höchstens 311,65 €. Hier ist also die Kappungsgrenze die niedrigere Grenze: Die neue Miete darf höchstens 311,65 € betragen, 28,30 € weniger als die Vergleichsmiete. Das ist nur ein Beispiel. Für Ihre Wohnung suchen Sie im Mietspiegel die Werte heraus, die zu ihren Merkmalen passen.
- Laufzeit des Mietspiegels
- Der qualifizierte Mietspiegel 2025–2027 gilt bis 30.06.2027. Der Nachfolger 2027–2029 soll ab 01.07.2027 gelten, die Datenerhebung dafür beginnt im Herbst 2026.
- Mietpreisbremse (nur bei Neuvermietung)
- Leipzig steht in der Sächsischen Mietpreisbegrenzungsverordnung. Sie gilt bis einschließlich 30.06.2027 (SächsMPBVO, §§ 1 und 2).
- Wichtig
- Mietspiegel, Mietpreisbremse und die auf 15 Prozent abgesenkte Kappungsgrenze laufen in Leipzig alle am 30.06.2027 aus. Ob das Land die Verordnungen verlängert, ist nach unserem Stand offen.
- Beratung vor Ort
- Haus & Grund Leipzig, Mieterverein Leipzig
Der Mietspiegel zählt, weil Sie das Mieterhöhungsverlangen begründen müssen (§ 558a BGB). Der Mietspiegel ist das übliche Begründungsmittel, möglich sind auch eine Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein Gutachten oder drei Vergleichswohnungen. Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, müssen Sie seine Angaben für die Wohnung auch dann nennen, wenn Sie die Erhöhung mit einem anderen Mittel begründen (§ 558a Abs. 3 BGB). Qualifiziert heißt: Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Vermieter- und Mieterverbänden anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB).
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt bei der Neuvermietung und beruht auf einer anderen Verordnung. Für die Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis zählt allein die Kappungsgrenze.
Mieterhöhung für Leipzig berechnen
Der Mieterhöhungsrechner prüft Leipzig gegen die Verordnungslisten und stellt den Prozentsatz ein. Sie tragen die Miete von vor drei Jahren, die aktuelle Miete und die Vergleichsmiete ein und sehen die höchste neue Miete und die Fristen. Das Ergebnis ist kostenlos. Das fertige Mieterhöhungsverlangen mit Zustimmungserklärung als PDF kostet einmalig 6,90 € (Muster ansehen), ohne Abo und ohne Konto.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kappungsgrenze in Leipzig?
In Leipzig liegt sie bei 15 Prozent, die Verordnung gilt bis 30.06.2027. Bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen.
Zählen Modernisierung und Betriebskosten für die Kappungsgrenze mit?
Nein. Mieterhöhungen wegen Modernisierung (§ 559 BGB) und Änderungen bei den Betriebskosten (§ 560 BGB) werden bei der Kappungsgrenze nicht mitgerechnet. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen.
Muss ich für eine Mieterhöhung in Leipzig den Mietspiegel nennen?
Sie dürfen die Erhöhung auch mit anderen Mitteln begründen, etwa einem Gutachten oder drei Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 2 BGB). Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, müssen Sie die Angaben daraus für Ihre Wohnung aber auch dann mitteilen (§ 558a Abs. 3 BGB). Nach unseren Angaben hat Leipzig einen qualifizierten Mietspiegel.
Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete in Leipzig?
Die Durchschnittsmiete in ganz Leipzig liegt laut Mietspiegel 2025–2027 bei 6,56 €/m². Für Ihre Wohnung zählt die Berechnung mit Grundbetrag und Faktoren aus dem Mietspiegel. Eine 65 m² große Wohnung, Baujahr 1961 bis 1991, mittlere Lage außerhalb der Innenstadt, ohne Merkmale mit Zu- oder Abschlag kommt auf 5,23 €/m².
Weitere Städte in Sachsen
- Kappungsgrenze Chemnitz: 20 %
- Kappungsgrenze Dresden: 15 %
Kappungsgrenze in anderen großen Städten
- Kappungsgrenze Berlin: 15 %
- Kappungsgrenze Hamburg: 15 %
- Kappungsgrenze München: 15 %
- Kappungsgrenze Köln: 15 %
- Kappungsgrenze Frankfurt am Main: 15 %
- Kappungsgrenze Stuttgart: 15 %
- Kappungsgrenze Düsseldorf: 15 %
- Kappungsgrenze Dortmund: 15 %
- Kappungsgrenze Essen: 20 %
- Kappungsgrenze Bremen: 15 %
- Übersicht aller Länder mit Suche nach Gemeinde
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