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Kappungsgrenze Dresden 2026: 15 % bis 30.06.2027

Stand der Angaben: 22.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.

In Dresden gilt die Kappungsgrenze von 15 %. Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen, statt der üblichen 20 Prozent.

Grundlage
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Senkung der Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung - SächsKappGrVO) vom 10. Juni 2025
Fundstelle
SächsGVBl. 2025 Nr. 8, S. 230
Gilt bis
30.06.2027
Quelle
Verordnungstext
Land
Kappungsgrenze in Sachsen mit allen Gemeinden der Verordnung

Mieterhöhung für Dresden berechnen

Was Sie in Dresden beachten sollten

Rechenbeispiel für Dresden

Zahlte ein Mieter in Dresden vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Mit der Regelgrenze von 20 Prozent wären es 960,00 €.

Die Kappungsgrenze ist nur eine Obergrenze. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen, liegt diese niedriger, gilt sie. Die Miete muss zum Zeitpunkt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert sein, und das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung zugehen (§ 558 Abs. 1 BGB). Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.

Mietspiegel Dresden

Art
qualifizierter Mietspiegel
Stand
2025
Gilt bis
31.12.2026
Herausgeber
Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt (Sozialplanung)
Link
Mietspiegel von Dresden
Online-Rechner
ja

Was sagt der Mietspiegel zur Miete in Dresden?

Der Dresdner Mietspiegel rechnet mit einer Basismiete, die von der Wohnfläche abhängt, und mit Faktoren für Baujahr, Wohnlage und Ausstattung. Eine Wohnung mit 65 m² hat eine Basismiete von 7,04 €/m². Bei Baujahr bis 1969 (Faktor 1,00) und mittlerer Wohnlage (Faktor 1,00) bleibt es ohne weitere Zu- oder Abschläge bei 7,04 €/m². Dazu gibt der Mietspiegel eine Spanne an, den Rahmen um diesen Wert: 14 Prozent darunter und 15 Prozent darüber, hier also 6,05 bis 8,10 €/m² (Dresdner Mietspiegel 2025, Tabelle 1 (S. 7), Tabellen 2 und 3 (S. 8), Tabelle 10 (S. 11) und Spanne (S. 12)).

Rechenbeispiel mit diesem Wert

Eine Wohnung mit 65 m² kommt bei 7,04 €/m² auf eine Vergleichsmiete von 457,60 € kalt im Monat. Angenommen, die Miete lag vor drei Jahren bei 366,00 €. Dann erlaubt die Kappungsgrenze von 15 % höchstens 420,90 €. Hier ist also die Kappungsgrenze die niedrigere Grenze: Die neue Miete darf höchstens 420,90 € betragen, 36,70 € weniger als die Vergleichsmiete. Das ist nur ein Beispiel. Für Ihre Wohnung suchen Sie im Mietspiegel die Werte heraus, die zu ihren Merkmalen passen.

Laufzeit des Mietspiegels
Der Mietspiegel 2025 ist ein qualifizierter, also nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellter Mietspiegel. Er gilt vom 01.01.2025 bis 31.12.2026, ab 2027 will die Stadt einen neuen veröffentlichen.
Mietpreisbremse (nur bei Neuvermietung)
Dresden steht in der Sächsischen Mietpreisbegrenzungsverordnung und in der Sächsischen Kappungsgrenzen-Verordnung. Beide gelten bis einschließlich 30.06.2027 (SächsMPBVO und SächsKappGrVO, jeweils §§ 1 und 2).
Wichtig
Der Mietspiegel läuft Ende 2026 aus, Mietpreisbremse und Kappungsgrenze gelten bis Mitte 2027. Für Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, auch Reihenhäusern, lagen nicht genug Daten vor: Dort ist der Mietspiegel nur Orientierungshilfe, und die gesetzliche Vermutung, dass seine Werte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB), gilt nicht. Innerhalb der Spanne dürfen Sie sich nicht grundsätzlich am oberen Wert orientieren (Quelle).
Beratung vor Ort
Mieterverein Dresden und Umgebung, Haus & Grund Dresden

Der Mietspiegel zählt, weil Sie das Mieterhöhungsverlangen begründen müssen (§ 558a BGB). Der Mietspiegel ist das übliche Begründungsmittel, möglich sind auch eine Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein Gutachten oder drei Vergleichswohnungen. Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, müssen Sie seine Angaben für die Wohnung auch dann nennen, wenn Sie die Erhöhung mit einem anderen Mittel begründen (§ 558a Abs. 3 BGB). Qualifiziert heißt: Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Vermieter- und Mieterverbänden anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB).

Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt bei der Neuvermietung und beruht auf einer anderen Verordnung. Für die Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis zählt allein die Kappungsgrenze.

Mieterhöhung für Dresden berechnen

Der Mieterhöhungsrechner prüft Dresden gegen die Verordnungslisten und stellt den Prozentsatz ein. Sie tragen die Miete von vor drei Jahren, die aktuelle Miete und die Vergleichsmiete ein und sehen die höchste neue Miete und die Fristen. Das Ergebnis ist kostenlos. Das fertige Mieterhöhungsverlangen mit Zustimmungserklärung als PDF kostet einmalig 6,90 € (Muster ansehen), ohne Abo und ohne Konto.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kappungsgrenze in Dresden?

In Dresden liegt sie bei 15 Prozent, die Verordnung gilt bis 30.06.2027. Bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen.

Zählen Modernisierung und Betriebskosten für die Kappungsgrenze mit?

Nein. Mieterhöhungen wegen Modernisierung (§ 559 BGB) und Änderungen bei den Betriebskosten (§ 560 BGB) werden bei der Kappungsgrenze nicht mitgerechnet. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen.

Muss ich für eine Mieterhöhung in Dresden den Mietspiegel nennen?

Sie dürfen die Erhöhung auch mit anderen Mitteln begründen, etwa einem Gutachten oder drei Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 2 BGB). Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, müssen Sie die Angaben daraus für Ihre Wohnung aber auch dann mitteilen (§ 558a Abs. 3 BGB). Nach unseren Angaben hat Dresden einen qualifizierten Mietspiegel.

Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete in Dresden?

Das hängt von Wohnfläche, Baujahr, Wohnlage und Ausstattung ab. Im Beispiel des Mietspiegels 2025 kommt eine Wohnung mit 65 m², Baujahr bis 1969, mittlere Wohnlage, ohne weitere Zu- oder Abschläge auf 7,04 €/m², bei einer Spanne von 6,05 bis 8,10 €/m². Der Mietspiegel gilt bis 31.12.2026.

Gilt der Dresdner Mietspiegel auch für ein Einfamilienhaus?

Nur eingeschränkt. Für Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, auch Reihenhäusern, lagen nicht genug Daten vor. Der Mietspiegel kann dort als Begründung für die Erhöhung dienen, die gesetzliche Vermutung nach § 558d Abs. 3 BGB gilt aber nicht. Er ist nur eine Orientierungshilfe.

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Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Hinweise auf Fehler senden Sie bitte an [email protected]. Stand der Rechtsgrundlagen: 19.10.2026.

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