Hausgeld-Umlegen

Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen: 15 % in 57 Kommunen (Stand Oktober 2026)

In den 57 Kommunen der Anlage liegt die Kappungsgrenze bei 15 Prozent, auch in kleineren Orten wie Kaarst oder Bad Lippspringe. In allen anderen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gilt die Regelgrenze von 20 Prozent. Bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen.

Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.

Mieterhöhung mit Kappungsgrenze berechnen

Verordnung und Geltungsdauer

Verordnung
Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereiches bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (Mieterschutzverordnung NRW - MietSchVO NRW) vom 28. Januar 2025, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025
Fundstelle
GV. NRW. 2025 S. 111; Änderung GV. NRW. 2025 S. 848
In Kraft seit
01.03.2025
Gilt bis
28.02.2030
Quelle
https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/07112025-mieterschutzverordnung-nrw-mietschvo-nrw/

Weitere Quellen: Anlage der Verordnung (PDF); Pressemitteilung des Landes NRW.

Was Sie in Nordrhein-Westfalen beachten sollten

Rechenbeispiel: Köln

Zahlte ein Mieter in Köln vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Wäre die Regelgrenze von 20 Prozent anwendbar, wären es 960,00 €. Liegt die Vergleichsmiete niedriger als diese Obergrenze, gilt die Vergleichsmiete. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.

Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Mieterhöhungsrechner. Er prüft auch, ob die Verordnung zum Zeitpunkt Ihrer Erhöhung noch gilt. Die Schritte bis zur Zustimmung erklärt der Ratgeber Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

Alle 57 Kommunen in Nordrhein-Westfalen

Städte mit eigener Seite

Zu diesen Städten in Nordrhein-Westfalen finden Sie die Kappungsgrenze mit Rechenbeispiel und Angaben zum Mietspiegel auf einer eigenen Seite.

Andere Länder

Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Hinweise auf Fehler senden Sie bitte an [email protected]. Stand der Rechtsgrundlagen: 19.10.2026.

Verantwortlich für den Inhalt: Bastian Glasser. Betreiber: Talerbox GmbH i. L., siehe Impressum.

Sie wollen wissen, wie hoch die neue Miete höchstens sein darf? Zum Mieterhöhungsrechner