Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen: 15 % in 57 Kommunen (Stand Oktober 2026)
In den 57 Kommunen der Anlage liegt die Kappungsgrenze bei 15 Prozent, auch in kleineren Orten wie Kaarst oder Bad Lippspringe. In allen anderen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gilt die Regelgrenze von 20 Prozent. Bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen.
Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.
Mieterhöhung mit Kappungsgrenze berechnen
Verordnung und Geltungsdauer
- Verordnung
- Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereiches bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (Mieterschutzverordnung NRW - MietSchVO NRW) vom 28. Januar 2025, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025
- Fundstelle
- GV. NRW. 2025 S. 111; Änderung GV. NRW. 2025 S. 848
- In Kraft seit
- 01.03.2025
- Gilt bis
- 28.02.2030
- Quelle
- https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/07112025-mieterschutzverordnung-nrw-mietschvo-nrw/
Weitere Quellen: Anlage der Verordnung (PDF); Pressemitteilung des Landes NRW.
Was Sie in Nordrhein-Westfalen beachten sollten
- Eine Anlage gilt für Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Kündigungssperrfrist. Die Mietpreisbremse endet nach der Änderung vom 28.10.2025 (in Kraft seit 07.11.2025) mit Ablauf des 31.12.2029, die Kappungsgrenze erst mit Ablauf des 28.02.2030.
- In der Anlage steht Kaarst beim Kreis Mettmann. Gemeint ist die Gemeinde Kaarst im Rhein-Kreis Neuss, ein offensichtlicher Fehler der Anlage.
- Die Anlage schreibt "Düren, Stadt" für die Stadt Düren im Kreis Düren. Die Landesregierung nennt in ihrer Pressemitteilung dieselben 57 Kommunen.
Rechenbeispiel: Köln
Zahlte ein Mieter in Köln vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Wäre die Regelgrenze von 20 Prozent anwendbar, wären es 960,00 €. Liegt die Vergleichsmiete niedriger als diese Obergrenze, gilt die Vergleichsmiete. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.
Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Mieterhöhungsrechner. Er prüft auch, ob die Verordnung zum Zeitpunkt Ihrer Erhöhung noch gilt. Die Schritte bis zur Zustimmung erklärt der Ratgeber Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.
Alle 57 Kommunen in Nordrhein-Westfalen
- Aachen
- Alfter
- Bad Lippspringe
- Bergheim
- Bergisch Gladbach
- Bielefeld
- Bonn
- Bornheim
- Brühl
- Dormagen
- Dortmund
- Düren, Stadt
- Düsseldorf
- Elsdorf
- Erftstadt
- Erkrath
- Frechen
- Greven
- Grevenbroich
- Harsewinkel
- Hennef
- Hilden
- Hürth
- Kaarst
- Kempen
- Kerpen
- Köln
- Königswinter
- Korschenbroich
- Krefeld
- Langenfeld
- Leichlingen
- Leverkusen
- Lohmar
- Lotte
- Meckenheim
- Meerbusch
- Monheim
- Münster
- Neuss
- Niederkassel
- Ostbevern
- Overath
- Paderborn
- Pulheim
- Ratingen
- Rheinbach
- Rommerskirchen
- Rösrath
- Sankt Augustin
- Siegburg
- Swisttal
- Telgte
- Troisdorf
- Wachtberg
- Weilerswist
- Wesseling
Städte mit eigener Seite
Zu diesen Städten in Nordrhein-Westfalen finden Sie die Kappungsgrenze mit Rechenbeispiel und Angaben zum Mietspiegel auf einer eigenen Seite.
- Aachen: 15 %
- Bergisch Gladbach: 15 %
- Bielefeld: 15 %
- Bochum: 20 %
- Bonn: 15 %
- Bottrop: 20 %
- Dortmund: 15 %
- Duisburg: 20 %
- Düsseldorf: 15 %
- Essen: 20 %
- Gelsenkirchen: 20 %
- Gütersloh: 20 %
- Hagen: 20 %
- Hamm: 20 %
- Köln: 15 %
- Krefeld: 15 %
- Leverkusen: 15 %
- Moers: 20 %
- Mönchengladbach: 20 %
- Mülheim an der Ruhr: 20 %
- Münster: 15 %
- Neuss: 15 %
- Oberhausen: 20 %
- Paderborn: 15 %
- Recklinghausen: 20 %
- Remscheid: 20 %
- Solingen: 20 %
- Wuppertal: 20 %
Andere Länder
- Kappungsgrenze in Niedersachsen: 15 % in 57 Gebieten
- Kappungsgrenze in Hessen: 15 % in 49 Kommunen, Rechtslage unsicher
- Kappungsgrenze in Rheinland-Pfalz: 15 % in vier Städten und im Rhein-Pfalz-Kreis
- Übersicht aller 16 Länder mit Suche nach Gemeinde
Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Hinweise auf Fehler senden Sie bitte an [email protected]. Stand der Rechtsgrundlagen: 19.10.2026.
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