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Kappungsgrenze Moers 2026: 20 %, keine Absenkung

Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.

In Moers gilt die Regelgrenze von 20 %. Die Miete darf bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen.

Grundlage
Nordrhein-Westfalen hat eine Verordnung mit abgesenkter Grenze (Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereiches bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (Mieterschutzverordnung NRW - MietSchVO NRW) vom 28. Januar 2025, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025). Moers ist in ihrer Liste nicht aufgeführt, deshalb gilt § 558 Abs. 3 Satz 1 BGB mit 20 Prozent.
Quelle
Verordnung des Landes
Land
Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen

Mieterhöhung für Moers berechnen

Rechenbeispiel für Moers

Zahlte ein Mieter in Moers vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 960,00 € steigen, also um 160,00 €.

Die Kappungsgrenze ist nur eine Obergrenze. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen, liegt diese niedriger, gilt sie. Die Miete muss zum Zeitpunkt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert sein, und das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung zugehen (§ 558 Abs. 1 BGB). Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.

Mietspiegel Moers

Ob es für Moers einen aktuellen Mietspiegel gibt, erfragen Sie bei der Stadtverwaltung. Wir haben dazu keine gesicherte Angabe.

Der Mietspiegel zählt, weil Sie das Mieterhöhungsverlangen begründen müssen (§ 558a BGB). Der Mietspiegel ist das übliche Begründungsmittel, möglich sind auch eine Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein Gutachten oder drei Vergleichswohnungen. Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, müssen Sie seine Angaben für die Wohnung auch dann nennen, wenn Sie die Erhöhung mit einem anderen Mittel begründen (§ 558a Abs. 3 BGB). Qualifiziert heißt: Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Vermieter- und Mieterverbänden anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB).

Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt bei der Neuvermietung und beruht auf einer anderen Verordnung. Für die Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis zählt allein die Kappungsgrenze.

Mieterhöhung für Moers berechnen

Der Mieterhöhungsrechner prüft Moers gegen die Verordnungslisten und stellt den Prozentsatz ein. Sie tragen die Miete von vor drei Jahren, die aktuelle Miete und die Vergleichsmiete ein und sehen die höchste neue Miete und die Fristen. Das Ergebnis ist kostenlos. Das fertige Mieterhöhungsverlangen mit Zustimmungserklärung als PDF kostet einmalig 6,90 € (Muster ansehen), ohne Abo und ohne Konto.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kappungsgrenze in Moers?

In Moers gilt die Regelgrenze von 20 Prozent. Nordrhein-Westfalen hat zwar eine Verordnung mit abgesenkter Grenze, Moers steht aber nicht in ihrer Liste. Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen.

Zählen Modernisierung und Betriebskosten für die Kappungsgrenze mit?

Nein. Mieterhöhungen wegen Modernisierung (§ 559 BGB) und Änderungen bei den Betriebskosten (§ 560 BGB) werden bei der Kappungsgrenze nicht mitgerechnet. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen.

Muss ich für eine Mieterhöhung in Moers den Mietspiegel nennen?

Pflicht ist der Mietspiegel nicht, die Begründung geht auch mit einem Gutachten oder drei Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 2 BGB). Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, müssen Sie seine Angaben für Ihre Wohnung aber auch dann nennen (§ 558a Abs. 3 BGB). Ob es für Moers einen solchen gibt, erfragen Sie bei der Stadtverwaltung.

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