Kappungsgrenze Bonn 2026: 15 % bis 28.02.2030
Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.
In Bonn gilt die Kappungsgrenze von 15 %. Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen, statt der üblichen 20 Prozent.
- Grundlage
- Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereiches bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (Mieterschutzverordnung NRW - MietSchVO NRW) vom 28. Januar 2025, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2025
- Fundstelle
- GV. NRW. 2025 S. 111; Änderung GV. NRW. 2025 S. 848
- Gilt bis
- 28.02.2030
- Quelle
- Verordnungstext
- Land
- Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen mit allen Gemeinden der Verordnung
Mieterhöhung für Bonn berechnen
Was Sie in Bonn beachten sollten
- Die Verordnung gilt nach unserem Stand bis 28.02.2030. Ohne Nachfolgeverordnung gilt danach wieder die Regelgrenze von 20 Prozent. Prüfen Sie das vor einer Erhöhung, die nach diesem Datum wirksam werden soll.
Rechenbeispiel für Bonn
Zahlte ein Mieter in Bonn vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Mit der Regelgrenze von 20 Prozent wären es 960,00 €.
Die Kappungsgrenze ist nur eine Obergrenze. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen, liegt diese niedriger, gilt sie. Die Miete muss zum Zeitpunkt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert sein, und das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung zugehen (§ 558 Abs. 1 BGB). Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.
Mietspiegel Bonn
- Art
- qualifizierter Mietspiegel
- Stand
- 2026
- Herausgeber
- Bundesstadt Bonn (Rat der Stadt Bonn; Amt für Bodenmanagement und Geoinformation)
- Link
- Mietspiegel von Bonn
- Online-Rechner
- ja
Der Mietspiegel zählt, weil Sie das Mieterhöhungsverlangen begründen müssen (§ 558a BGB). Der Mietspiegel ist das übliche Begründungsmittel, möglich sind auch eine Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein Gutachten oder drei Vergleichswohnungen. Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, müssen Sie seine Angaben für die Wohnung auch dann nennen, wenn Sie die Erhöhung mit einem anderen Mittel begründen (§ 558a Abs. 3 BGB). Qualifiziert heißt: Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Vermieter- und Mieterverbänden anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB).
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt bei der Neuvermietung und beruht auf einer anderen Verordnung. Für die Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis zählt allein die Kappungsgrenze.
Mieterhöhung für Bonn berechnen
Der Mieterhöhungsrechner prüft Bonn gegen die Verordnungslisten und stellt den Prozentsatz ein. Sie tragen die Miete von vor drei Jahren, die aktuelle Miete und die Vergleichsmiete ein und sehen die höchste neue Miete und die Fristen. Das Ergebnis ist kostenlos. Das fertige Mieterhöhungsverlangen mit Zustimmungserklärung als PDF kostet einmalig 6,90 € (Muster ansehen), ohne Abo und ohne Konto.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kappungsgrenze in Bonn?
In Bonn liegt sie bei 15 Prozent, die Verordnung gilt bis 28.02.2030. Bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen.
Zählen Modernisierung und Betriebskosten für die Kappungsgrenze mit?
Nein. Mieterhöhungen wegen Modernisierung (§ 559 BGB) und Änderungen bei den Betriebskosten (§ 560 BGB) werden bei der Kappungsgrenze nicht mitgerechnet. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen.
Muss ich für eine Mieterhöhung in Bonn den Mietspiegel nennen?
Sie dürfen die Erhöhung auch mit anderen Mitteln begründen, etwa einem Gutachten oder drei Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 2 BGB). Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, müssen Sie die Angaben daraus für Ihre Wohnung aber auch dann mitteilen (§ 558a Abs. 3 BGB). Nach unseren Angaben hat Bonn einen qualifizierten Mietspiegel.
Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen
- Kappungsgrenze Aachen: 15 %
- Kappungsgrenze Bergisch Gladbach: 15 %
- Kappungsgrenze Bielefeld: 15 %
- Kappungsgrenze Bochum: 20 %
- Kappungsgrenze Bottrop: 20 %
- Kappungsgrenze Dortmund: 15 %
- Kappungsgrenze Duisburg: 20 %
- Kappungsgrenze Düsseldorf: 15 %
- Kappungsgrenze Essen: 20 %
- Kappungsgrenze Gelsenkirchen: 20 %
- Kappungsgrenze Gütersloh: 20 %
- Kappungsgrenze Hagen: 20 %
- Kappungsgrenze Hamm: 20 %
- Kappungsgrenze Köln: 15 %
- Kappungsgrenze Krefeld: 15 %
- Kappungsgrenze Leverkusen: 15 %
- Kappungsgrenze Moers: 20 %
- Kappungsgrenze Mönchengladbach: 20 %
- Kappungsgrenze Mülheim an der Ruhr: 20 %
- Kappungsgrenze Münster: 15 %
- Kappungsgrenze Neuss: 15 %
- Kappungsgrenze Oberhausen: 20 %
- Kappungsgrenze Paderborn: 15 %
- Kappungsgrenze Recklinghausen: 20 %
- Kappungsgrenze Remscheid: 20 %
- Kappungsgrenze Solingen: 20 %
- Kappungsgrenze Wuppertal: 20 %
Kappungsgrenze in anderen großen Städten
- Kappungsgrenze Berlin: 15 %
- Kappungsgrenze Hamburg: 15 %
- Kappungsgrenze München: 15 %
- Kappungsgrenze Köln: 15 %
- Kappungsgrenze Frankfurt am Main: 15 %
- Kappungsgrenze Stuttgart: 15 %
- Kappungsgrenze Düsseldorf: 15 %
- Kappungsgrenze Leipzig: 15 %
- Kappungsgrenze Dortmund: 15 %
- Kappungsgrenze Essen: 20 %
- Übersicht aller Länder mit Suche nach Gemeinde
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