Hausgeld-Umlegen

Kappungsgrenze in Rheinland-Pfalz: 15 % in vier Städten und im Rhein-Pfalz-Kreis (Stand Oktober 2026)

Die 15 Prozent gelten in Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Speyer und in den Gemeinden des Rhein-Pfalz-Kreises. Trier ist seit der Verordnung von 2024 nicht mehr dabei, dort gilt 20 Prozent. Das gilt ebenso für alle anderen Gemeinden im Land, etwa Koblenz und Kaiserslautern.

Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.

Mieterhöhung mit Kappungsgrenze berechnen

Verordnung und Geltungsdauer

Verordnung
Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Kappungsgrenzenverordnung) vom 13. September 2024
Fundstelle
GVBl. 2024 Nr. 21 vom 30.09.2024, S. 331
In Kraft seit
01.10.2024
Gilt bis
30.09.2029
Quelle
https://gvbl.rlp.de/fileadmin/gvbl/2024/GVBl._Nr._21_vom_30.09.2024.pdf

Was Sie in Rheinland-Pfalz beachten sollten

Rechenbeispiel: Mainz

Zahlte ein Mieter in Mainz vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Wäre die Regelgrenze von 20 Prozent anwendbar, wären es 960,00 €. Liegt die Vergleichsmiete niedriger als diese Obergrenze, gilt die Vergleichsmiete. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.

Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Mieterhöhungsrechner. Er prüft auch, ob die Verordnung zum Zeitpunkt Ihrer Erhöhung noch gilt. Die Schritte bis zur Zustimmung erklärt der Ratgeber Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

Betroffene Gebiete in Rheinland-Pfalz

Die Verordnung nennt vier Städte und "die Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis".

Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis (Suchhilfe, nicht Teil der Verordnung)

Diese 25 Gemeinden haben wir aus der Gliederung des Kreises abgeleitet (Wikipedia, Stand 31.12.2025). Bitte prüfen Sie sie gegen das amtliche Gemeindeverzeichnis.

Städte mit eigener Seite

Zu diesen Städten in Rheinland-Pfalz finden Sie die Kappungsgrenze mit Rechenbeispiel und Angaben zum Mietspiegel auf einer eigenen Seite.

Andere Länder

Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Hinweise auf Fehler senden Sie bitte an [email protected]. Stand der Rechtsgrundlagen: 19.10.2026.

Verantwortlich für den Inhalt: Bastian Glasser. Betreiber: Talerbox GmbH i. L., siehe Impressum.

Sie wollen wissen, wie hoch die neue Miete höchstens sein darf? Zum Mieterhöhungsrechner