Kappungsgrenze in Rheinland-Pfalz: 15 % in vier Städten und im Rhein-Pfalz-Kreis (Stand Oktober 2026)
Die 15 Prozent gelten in Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Speyer und in den Gemeinden des Rhein-Pfalz-Kreises. Trier ist seit der Verordnung von 2024 nicht mehr dabei, dort gilt 20 Prozent. Das gilt ebenso für alle anderen Gemeinden im Land, etwa Koblenz und Kaiserslautern.
Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.
Mieterhöhung mit Kappungsgrenze berechnen
Verordnung und Geltungsdauer
- Verordnung
- Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Kappungsgrenzenverordnung) vom 13. September 2024
- Fundstelle
- GVBl. 2024 Nr. 21 vom 30.09.2024, S. 331
- In Kraft seit
- 01.10.2024
- Gilt bis
- 30.09.2029
- Quelle
- https://gvbl.rlp.de/fileadmin/gvbl/2024/GVBl._Nr._21_vom_30.09.2024.pdf
Was Sie in Rheinland-Pfalz beachten sollten
- Die Verordnung sagt wörtlich: "die Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis". Die einzelnen Gemeinden des Kreises nennt sie nicht. Die 25 Gemeinden in der Suchhilfe unten haben wir aus der Gliederung des Kreises abgeleitet (Wikipedia, Stand 31.12.2025). Sie sind nicht Teil der Verordnung und sollten gegen das amtliche Gemeindeverzeichnis geprüft werden.
- Die Verordnung trat am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Gesetzblatt erschien am 30.09.2024, daher nehmen wir den 01.10.2024 an.
- Trier gehörte zur Verordnung von 2019, ist in der aktuellen aber nicht mehr enthalten.
- Die Mietpreisbegrenzungsverordnung für Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer und Trier (GVBl. 2025 S. 538) ist ein anderes Instrument mit eigenen Gebieten.
Rechenbeispiel: Mainz
Zahlte ein Mieter in Mainz vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Wäre die Regelgrenze von 20 Prozent anwendbar, wären es 960,00 €. Liegt die Vergleichsmiete niedriger als diese Obergrenze, gilt die Vergleichsmiete. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.
Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Mieterhöhungsrechner. Er prüft auch, ob die Verordnung zum Zeitpunkt Ihrer Erhöhung noch gilt. Die Schritte bis zur Zustimmung erklärt der Ratgeber Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.
Betroffene Gebiete in Rheinland-Pfalz
Die Verordnung nennt vier Städte und "die Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis".
- Landau in der Pfalz
- Ludwigshafen am Rhein
- Mainz
- Speyer
- alle Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis
Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis (Suchhilfe, nicht Teil der Verordnung)
Diese 25 Gemeinden haben wir aus der Gliederung des Kreises abgeleitet (Wikipedia, Stand 31.12.2025). Bitte prüfen Sie sie gegen das amtliche Gemeindeverzeichnis.
- Altrip
- Beindersheim
- Birkenheide
- Bobenheim-Roxheim
- Böhl-Iggelheim
- Dannstadt-Schauernheim
- Dudenhofen
- Fußgönheim
- Großniedesheim
- Hanhofen
- Harthausen
- Heßheim
- Heuchelheim bei Frankenthal
- Hochdorf-Assenheim
- Kleinniedesheim
- Lambsheim
- Limburgerhof
- Maxdorf
- Mutterstadt
- Neuhofen
- Otterstadt
- Rödersheim-Gronau
- Römerberg
- Schifferstadt
- Waldsee
Städte mit eigener Seite
Zu diesen Städten in Rheinland-Pfalz finden Sie die Kappungsgrenze mit Rechenbeispiel und Angaben zum Mietspiegel auf einer eigenen Seite.
- Koblenz: 20 %
- Ludwigshafen am Rhein: 15 %
- Mainz: 15 %
- Trier: 20 %
Andere Länder
- Kappungsgrenze in Hessen: 15 % in 49 Kommunen, Rechtslage unsicher
- Kappungsgrenze in Baden-Württemberg: 15 % in 130 Gemeinden
- Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen: 15 % in 57 Kommunen
- Kappungsgrenze im Saarland: 20 %, keine Verordnung bekannt
- Übersicht aller 16 Länder mit Suche nach Gemeinde
Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Hinweise auf Fehler senden Sie bitte an [email protected]. Stand der Rechtsgrundlagen: 19.10.2026.
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