Kappungsgrenze in Baden-Württemberg: 15 % in 130 Gemeinden (Stand Oktober 2026)
In den 130 Gemeinden der Liste darf die Miete bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. In allen anderen Gemeinden Baden-Württembergs gilt die Regelgrenze von 20 Prozent. Die Verordnung ist kurz befristet. Für Erhöhungen, die nach dem Jahreswechsel wirksam werden sollen, ist die Lage offen.
Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.
Mieterhöhung mit Kappungsgrenze berechnen
Verordnung und Geltungsdauer
- Verordnung
- Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen (Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg – KappVO BW) vom 16. Dezember 2025
- Fundstelle
- GBl. 2025 Nr. 145 vom 19.12.2025
- In Kraft seit
- 01.01.2026
- Gilt bis
- 31.12.2026
- Quelle
- https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/gesetzblaetter/2025/GBl2025145.pdf
Was Sie in Baden-Württemberg beachten sollten
- Befristung: Die Verordnung gilt nur bis zum 31.12.2026.
- Das zuständige Ministerium hat am 14.08.2026 angekündigt, möglichst rasch Entwürfe zur Verlängerung vorzulegen und die Gebiete anzupassen (Landtags-Drucksache 18/342). Laut Pressemitteilung des Staatsministeriums vom 22.09.2026 hat der Ministerrat Entwürfe zur Verlängerung von Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Kündigungssperrfrist zur Anhörung freigegeben, Ziel ist eine nahtlose Verlängerung mit angepasster Gebietskulisse. Beschlossen ist nach unserem Stand vom 22.10.2026 noch nichts. Für welche Gemeinden ab 2027 weiter 15 Prozent gelten, ist damit offen.
- Wer eine Erhöhung plant, die ab dem 01.01.2027 gelten soll, sollte die Lage unmittelbar vor dem Versand erneut prüfen.
- Die Schreibweisen in der Liste entsprechen dem Gesetzblatt, zum Beispiel "Freiburg i. Br." und "Eningen u. Achalm".
Rechenbeispiel: Freiburg i. Br.
Zahlte ein Mieter in Freiburg i. Br. vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Wäre die Regelgrenze von 20 Prozent anwendbar, wären es 960,00 €. Liegt die Vergleichsmiete niedriger als diese Obergrenze, gilt die Vergleichsmiete. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.
Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Mieterhöhungsrechner. Er prüft auch, ob die Verordnung zum Zeitpunkt Ihrer Erhöhung noch gilt. Die Schritte bis zur Zustimmung erklärt der Ratgeber Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.
Alle 130 Gemeinden in Baden-Württemberg
- Achern
- Aitrach
- Altbach
- Asperg
- Backnang
- Bad Bellingen
- Bad Krozingen
- Bad Schussenried
- Baienfurt
- Böblingen
- Bodman-Ludwigshafen
- Bötzingen
- Deggenhausertal
- Denkendorf
- Dettingen an der Erms
- Dielheim
- Dietenheim
- Edingen-Neckarhausen
- Ehrenkirchen
- Eisenbach (Hochschwarzwald)
- Eislingen/Fils
- Ellhofen
- Emmendingen
- Eningen u. Achalm
- Esslingen am Neckar
- Fellbach
- Filderstadt
- Freiamt
- Freiburg i. Br.
- Frickingen
- Friedrichshafen
- Friesenheim
- Göppingen
- Gottenheim
- Graben-Neudorf
- Güglingen
- Gundelfingen
- Häg-Ehrsberg
- Heddesheim
- Heidelberg
- Heilbronn
- Heiligenberg
- Heitersheim
- Holzgerlingen
- Hoßkirch
- Hülben
- Ittlingen
- Jagsthausen
- Kappel-Grafenhausen
- Karlsruhe
- Kenzingen
- Kernen im Remstal
- Kippenheim
- Kirchardt
- Kirchheim unter Teck
- Kirchzarten
- Kißlegg
- Korb
- Korntal-Münchingen
- Kornwestheim
- Lahr/Schwarzwald
- Leonberg
- Lichtenstein
- Lörrach
- Ludwigsburg
- Mahlberg
- Mahlstetten
- Malsburg-Marzell
- Malterdingen
- March
- Maselheim
- Massenbachhausen
- Meckenbeuren
- Meißenheim
- Merklingen
- Merzhausen
- Metzingen
- Möglingen
- Mühlacker
- Mühlhausen-Ehingen
- Mühlingen
- Neuhausen auf den Fildern
- Neulußheim
- Nürtingen
- Oberhausen-Rheinhausen
- Offenburg
- Ostfildern
- Pfaffenhofen
- Pfaffenweiler
- Pfedelbach
- Pforzheim
- Philippsburg
- Reichenau
- Reilingen
- Reutlingen
- Rheinhausen
- Riederich
- Riegel am Kaiserstuhl
- Salach
- Sasbach
- Sasbach am Kaiserstuhl
- Schallstadt
- Schutterwald
- Schwaikheim
- Schwarzach
- Sindelfingen
- St. Leon-Rot
- Stegen
- Steinenbronn
- Stockach
- Stuttgart
- Teningen
- Tübingen
- Ulm
- Umkirch
- Untermarchtal
- Utzenfeld
- Vogt
- Vogtsburg im Kaiserstuhl
- Waldkirch
- Weil am Rhein
- Weingarten
- Wembach
- Wernau (Neckar)
- Widdern
- Wiesloch
- Wittnau
- Wolfegg
- Wutach
- Zwiefalten
Städte mit eigener Seite
Zu diesen Städten in Baden-Württemberg finden Sie die Kappungsgrenze mit Rechenbeispiel und Angaben zum Mietspiegel auf einer eigenen Seite.
- Esslingen am Neckar: 15 %
- Freiburg im Breisgau: 15 %
- Heidelberg: 15 %
- Heilbronn: 15 %
- Karlsruhe: 15 %
- Konstanz: 20 %
- Ludwigsburg: 15 %
- Mannheim: 20 %
- Pforzheim: 15 %
- Reutlingen: 15 %
- Stuttgart: 15 %
- Tübingen: 15 %
- Ulm: 15 %
Andere Länder
- Kappungsgrenze in Bayern: 15 % in 284 Gemeinden
- Kappungsgrenze in Hessen: 15 % in 49 Kommunen, Rechtslage unsicher
- Kappungsgrenze in Rheinland-Pfalz: 15 % in vier Städten und im Rhein-Pfalz-Kreis
- Übersicht aller 16 Länder mit Suche nach Gemeinde
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