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Kappungsgrenze in Baden-Württemberg: 15 % in 130 Gemeinden (Stand Oktober 2026)

In den 130 Gemeinden der Liste darf die Miete bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. In allen anderen Gemeinden Baden-Württembergs gilt die Regelgrenze von 20 Prozent. Die Verordnung ist kurz befristet. Für Erhöhungen, die nach dem Jahreswechsel wirksam werden sollen, ist die Lage offen.

Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.

Mieterhöhung mit Kappungsgrenze berechnen

Verordnung und Geltungsdauer

Verordnung
Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen (Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg – KappVO BW) vom 16. Dezember 2025
Fundstelle
GBl. 2025 Nr. 145 vom 19.12.2025
In Kraft seit
01.01.2026
Gilt bis
31.12.2026
Quelle
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/gesetzblaetter/2025/GBl2025145.pdf

Was Sie in Baden-Württemberg beachten sollten

Rechenbeispiel: Freiburg i. Br.

Zahlte ein Mieter in Freiburg i. Br. vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Wäre die Regelgrenze von 20 Prozent anwendbar, wären es 960,00 €. Liegt die Vergleichsmiete niedriger als diese Obergrenze, gilt die Vergleichsmiete. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.

Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Mieterhöhungsrechner. Er prüft auch, ob die Verordnung zum Zeitpunkt Ihrer Erhöhung noch gilt. Die Schritte bis zur Zustimmung erklärt der Ratgeber Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

Alle 130 Gemeinden in Baden-Württemberg

Städte mit eigener Seite

Zu diesen Städten in Baden-Württemberg finden Sie die Kappungsgrenze mit Rechenbeispiel und Angaben zum Mietspiegel auf einer eigenen Seite.

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