Kappungsgrenze Heidelberg 2026: 15 % bis 31.12.2026
Stand der Angaben: 22.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.
In Heidelberg gilt die Kappungsgrenze von 15 %. Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen, statt der üblichen 20 Prozent.
- Grundlage
- Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen (Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg – KappVO BW) vom 16. Dezember 2025
- Fundstelle
- GBl. 2025 Nr. 145 vom 19.12.2025
- Gilt bis
- 31.12.2026
- Quelle
- Verordnungstext
- Land
- Kappungsgrenze in Baden-Württemberg mit allen Gemeinden der Verordnung
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Was Sie in Heidelberg beachten sollten
- Befristung: Die Verordnung gilt nur bis zum 31.12.2026.
- Das zuständige Ministerium hat am 14.08.2026 angekündigt, möglichst rasch Entwürfe zur Verlängerung vorzulegen und die Gebiete anzupassen (Landtags-Drucksache 18/342). Laut Pressemitteilung des Staatsministeriums vom 22.09.2026 hat der Ministerrat Entwürfe zur Verlängerung von Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Kündigungssperrfrist zur Anhörung freigegeben, Ziel ist eine nahtlose Verlängerung mit angepasster Gebietskulisse. Beschlossen ist nach unserem Stand vom 22.10.2026 noch nichts. Für welche Gemeinden ab 2027 weiter 15 Prozent gelten, ist damit offen.
- Wer eine Erhöhung plant, die ab dem 01.01.2027 gelten soll, sollte die Lage unmittelbar vor dem Versand erneut prüfen.
Rechenbeispiel für Heidelberg
Zahlte ein Mieter in Heidelberg vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 920,00 € steigen, also um 120,00 €. Mit der Regelgrenze von 20 Prozent wären es 960,00 €.
Die Kappungsgrenze ist nur eine Obergrenze. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen, liegt diese niedriger, gilt sie. Die Miete muss zum Zeitpunkt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert sein, und das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung zugehen (§ 558 Abs. 1 BGB). Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.
Mietspiegel Heidelberg
- Art
- qualifizierter Mietspiegel
- Stand
- 2025
- Gilt bis
- 30.09.2027
- Herausgeber
- Stadt Heidelberg, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Link
- Mietspiegel von Heidelberg
- Online-Rechner
- ja
Was sagt der Mietspiegel zur Miete in Heidelberg?
Der Heidelberger Mietspiegel 2025 rechnet in seinem eigenen Beispiel eine 80 m² große Wohnung, Baujahr 1965, im Lagetyp 3 (so stuft der Mietspiegel die Lage ein) mit Einbauküche und hochwertigem Bad durch. Aus dem Grundwert der Tabelle von 8,15 €/m² und Zuschlägen von zusammen 22 Prozent ergeben sich 9,94 €/m², also 795,20 € Nettokaltmiete im Monat. Um diesen Wert können nach dem Mietspiegel Abweichungen von bis zu 24 Prozent nach oben und unten zulässig sein (Mietspiegel 2025, Tabelle 1, Erläuterung zur Spanne und Berechnungsbeispiel).
Rechenbeispiel mit diesem Wert
Eine Wohnung mit 80 m² kommt bei 9,94 €/m² auf eine Vergleichsmiete von 795,20 € kalt im Monat. Angenommen, die Miete lag vor drei Jahren bei 636,00 €. Dann erlaubt die Kappungsgrenze von 15 % höchstens 731,40 €. Hier ist also die Kappungsgrenze die niedrigere Grenze: Die neue Miete darf höchstens 731,40 € betragen, 63,80 € weniger als die Vergleichsmiete. Das ist nur ein Beispiel. Für Ihre Wohnung suchen Sie im Mietspiegel die Werte heraus, die zu ihren Merkmalen passen.
- Laufzeit des Mietspiegels
- Der Mietspiegel 2025 schreibt den Mietspiegel 2023 mit dem Verbraucherpreisindex fort, die Werte folgen also der allgemeinen Preisentwicklung. Er gilt vom 01.10.2025 bis 30.09.2027.
- Mietpreisbremse (nur bei Neuvermietung)
- Heidelberg steht in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg. Sie gilt bis einschließlich 31.12.2026 (GBl. BW 2025 Nr. 144, §§ 1 und 2).
- Beratung vor Ort
- Haus & Grund Heidelberg, Mieterverein Heidelberg
Der Mietspiegel zählt, weil Sie das Mieterhöhungsverlangen begründen müssen (§ 558a BGB). Der Mietspiegel ist das übliche Begründungsmittel, möglich sind auch eine Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein Gutachten oder drei Vergleichswohnungen. Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, müssen Sie seine Angaben für die Wohnung auch dann nennen, wenn Sie die Erhöhung mit einem anderen Mittel begründen (§ 558a Abs. 3 BGB). Qualifiziert heißt: Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Vermieter- und Mieterverbänden anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB).
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt bei der Neuvermietung und beruht auf einer anderen Verordnung. Für die Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis zählt allein die Kappungsgrenze.
Mieterhöhung für Heidelberg berechnen
Der Mieterhöhungsrechner prüft Heidelberg gegen die Verordnungslisten und stellt den Prozentsatz ein. Sie tragen die Miete von vor drei Jahren, die aktuelle Miete und die Vergleichsmiete ein und sehen die höchste neue Miete und die Fristen. Das Ergebnis ist kostenlos. Das fertige Mieterhöhungsverlangen mit Zustimmungserklärung als PDF kostet einmalig 6,90 € (Muster ansehen), ohne Abo und ohne Konto.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kappungsgrenze in Heidelberg?
In Heidelberg liegt sie bei 15 Prozent, die Verordnung gilt bis 31.12.2026. Bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen.
Zählen Modernisierung und Betriebskosten für die Kappungsgrenze mit?
Nein. Mieterhöhungen wegen Modernisierung (§ 559 BGB) und Änderungen bei den Betriebskosten (§ 560 BGB) werden bei der Kappungsgrenze nicht mitgerechnet. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen.
Muss ich für eine Mieterhöhung in Heidelberg den Mietspiegel nennen?
Sie dürfen die Erhöhung auch mit anderen Mitteln begründen, etwa einem Gutachten oder drei Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 2 BGB). Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, müssen Sie die Angaben daraus für Ihre Wohnung aber auch dann mitteilen (§ 558a Abs. 3 BGB). Nach unseren Angaben hat Heidelberg einen qualifizierten Mietspiegel.
Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete in Heidelberg?
Das hängt von Größe, Baujahr, Lage und Ausstattung der Wohnung ab. Im Beispiel des Mietspiegels 2025 kommt eine 80 m² große Wohnung (Baujahr 1965, Lagetyp 3, Einbauküche, hochwertiges Bad) auf 9,94 €/m². Der Mietspiegel gilt bis 30.09.2027.
Weitere Städte in Baden-Württemberg
- Kappungsgrenze Esslingen am Neckar: 15 %
- Kappungsgrenze Freiburg im Breisgau: 15 %
- Kappungsgrenze Heilbronn: 15 %
- Kappungsgrenze Karlsruhe: 15 %
- Kappungsgrenze Konstanz: 20 %
- Kappungsgrenze Ludwigsburg: 15 %
- Kappungsgrenze Mannheim: 20 %
- Kappungsgrenze Pforzheim: 15 %
- Kappungsgrenze Reutlingen: 15 %
- Kappungsgrenze Stuttgart: 15 %
- Kappungsgrenze Tübingen: 15 %
- Kappungsgrenze Ulm: 15 %
Kappungsgrenze in anderen großen Städten
- Kappungsgrenze Berlin: 15 %
- Kappungsgrenze Hamburg: 15 %
- Kappungsgrenze München: 15 %
- Kappungsgrenze Köln: 15 %
- Kappungsgrenze Frankfurt am Main: 15 %
- Kappungsgrenze Stuttgart: 15 %
- Kappungsgrenze Düsseldorf: 15 %
- Kappungsgrenze Leipzig: 15 %
- Kappungsgrenze Dortmund: 15 %
- Kappungsgrenze Essen: 20 %
- Übersicht aller Länder mit Suche nach Gemeinde
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