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Kappungsgrenze im Saarland: 20 %, keine Verordnung bekannt (Stand Oktober 2026)

Im Saarland gilt nach unserer Recherche überall die Regelgrenze von 20 Prozent. Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete also innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen, auch in Saarbrücken. Eine Gemeindeliste gibt es nicht, weil keine Verordnung bekannt ist.

Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.

Mieterhöhung mit Kappungsgrenze berechnen

Verordnung und Geltungsdauer

Verordnung
nach unserer Recherche keine
Beleg
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mietpreisdeckel-regelungen-der-bundeslaender-zur-kappungsgrenze/kappungsgrenze-in-hessen-nrw-rheinland-pfalz-saarland_258_275642.html

Weitere Quellen: Länderübersicht des Deutschen Mieterbunds.

Was Sie im Saarland beachten sollten

Rechenbeispiel: Saarbrücken

Zahlte ein Mieter in Saarbrücken vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete nach der Regelgrenze von 20 Prozent höchstens auf 960,00 € steigen, also um 160,00 €. Liegt die Vergleichsmiete niedriger, gilt die Vergleichsmiete. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.

Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Mieterhöhungsrechner. Er prüft auch, ob die Verordnung zum Zeitpunkt Ihrer Erhöhung noch gilt. Die Schritte bis zur Zustimmung erklärt der Ratgeber Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

Städte mit eigener Seite

Zu diesen Städten im Saarland finden Sie die Kappungsgrenze mit Rechenbeispiel und Angaben zum Mietspiegel auf einer eigenen Seite.

Andere Länder

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