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Kappungsgrenze Hanau 2026: 20 %, keine Absenkung

Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.

In Hanau gilt die Regelgrenze von 20 %. Die Miete darf bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen.

Grundlage
Hessen hat eine Verordnung mit abgesenkter Grenze (Verordnung zur Bestimmung des Geltungsbereichs der bundesrechtlichen Mieterschutzvorschriften (Mieterschutzverordnung – MiSchuV) vom 18. November 2020, geändert durch Verordnung zur Änderung der Mieterschutzverordnung vom 12. November 2025). Hanau ist in ihrer Liste nicht aufgeführt, deshalb gilt § 558 Abs. 3 Satz 1 BGB mit 20 Prozent.
Quelle
Verordnung des Landes
Land
Kappungsgrenze in Hessen

Mieterhöhung für Hanau berechnen

Was Sie in Hanau beachten sollten

Aktuell: Rechtslage in Hessen unsicher

Hessen. Die Verordnung wurde am 12.11.2025 bis zum 25.11.2026 verlängert, bei unveränderter Gebietsliste mit 49 Kommunen. Das Amtsgericht Frankfurt hat die Verlängerung mit Urteil vom 10.06.2026 (Az. 33029 C 130/25) für unwirksam gehalten, weil die Datengrundlage veraltet sei. Die Landesregierung sieht darin laut Landtagsausschuss vom 25.06.2026 eine Entscheidung nur zwischen den Parteien. Ob andere Gerichte folgen, ist offen. Eine Neufassung mit 71 statt 49 Kommunen ist im Entwurf, seit dem 24.09.2026 in der Anhörung. Der Kabinettsbeschluss wird für Mitte November 2026 erwartet. Beschlossen ist sie nicht, deshalb führen wir die geltende Liste und den Entwurf getrennt und den Entwurf nur zur Information.

Rechenbeispiel für Hanau

Zahlte ein Mieter in Hanau vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 960,00 € steigen, also um 160,00 €.

Die Kappungsgrenze ist nur eine Obergrenze. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen, liegt diese niedriger, gilt sie. Die Miete muss zum Zeitpunkt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert sein, und das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung zugehen (§ 558 Abs. 1 BGB). Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.

Mietspiegel Hanau

Art
einfacher Mietspiegel
Stand
2026
Gilt bis
30.09.2028
Herausgeber
Mieterbund Hanau e.V., Haus & Grund Hanau e.V. und Haus & Grund Großauheim e.V., von der Stadt Hanau anerkannt
Link
Mietspiegel von Hanau
Online-Rechner
nein

Der Mietspiegel zählt, weil Sie das Mieterhöhungsverlangen begründen müssen (§ 558a BGB). Der Mietspiegel ist das übliche Begründungsmittel, möglich sind auch eine Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein Gutachten oder drei Vergleichswohnungen. Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, müssen Sie seine Angaben für die Wohnung auch dann nennen, wenn Sie die Erhöhung mit einem anderen Mittel begründen (§ 558a Abs. 3 BGB). Qualifiziert heißt: Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Vermieter- und Mieterverbänden anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB).

Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt bei der Neuvermietung und beruht auf einer anderen Verordnung. Für die Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis zählt allein die Kappungsgrenze.

Mieterhöhung für Hanau berechnen

Der Mieterhöhungsrechner prüft Hanau gegen die Verordnungslisten und stellt den Prozentsatz ein. Sie tragen die Miete von vor drei Jahren, die aktuelle Miete und die Vergleichsmiete ein und sehen die höchste neue Miete und die Fristen. Das Ergebnis ist kostenlos. Das fertige Mieterhöhungsverlangen mit Zustimmungserklärung als PDF kostet einmalig 6,90 € (Muster ansehen), ohne Abo und ohne Konto.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kappungsgrenze in Hanau?

In Hanau gilt die Regelgrenze von 20 Prozent. Hessen hat zwar eine Verordnung mit abgesenkter Grenze, Hanau steht aber nicht in ihrer Liste. Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen.

Zählen Modernisierung und Betriebskosten für die Kappungsgrenze mit?

Nein. Mieterhöhungen wegen Modernisierung (§ 559 BGB) und Änderungen bei den Betriebskosten (§ 560 BGB) werden bei der Kappungsgrenze nicht mitgerechnet. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen.

Muss ich für eine Mieterhöhung in Hanau den Mietspiegel nennen?

Pflicht ist der Mietspiegel nicht, die Begründung geht auch mit einem Gutachten oder drei Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 2 BGB). Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, müssen Sie seine Angaben für Ihre Wohnung aber auch dann nennen (§ 558a Abs. 3 BGB). Ob es für Hanau einen solchen gibt, erfragen Sie bei der Stadtverwaltung.

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