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Kappungsgrenze Halle (Saale) 2026: 20 %, keine Absenkung

Stand der Angaben: 21.10.2026. Verbindlich ist allein der Text der Verordnung im amtlichen Gesetzblatt.

In Halle (Saale) gilt die Regelgrenze von 20 %. Die Miete darf bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen.

Grundlage
Sachsen-Anhalt hat nach unserer Recherche keine Verordnung mit abgesenkter Grenze. Es gilt überall § 558 Abs. 3 Satz 1 BGB mit 20 Prozent.
Quelle
Beleg zur Rechtslage im Land
Land
Kappungsgrenze in Sachsen-Anhalt

Mieterhöhung für Halle (Saale) berechnen

Rechenbeispiel für Halle (Saale)

Zahlte ein Mieter in Halle (Saale) vor drei Jahren 800,00 € Kaltmiete und liegt die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher, darf die Miete höchstens auf 960,00 € steigen, also um 160,00 €.

Die Kappungsgrenze ist nur eine Obergrenze. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen, liegt diese niedriger, gilt sie. Die Miete muss zum Zeitpunkt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert sein, und das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung zugehen (§ 558 Abs. 1 BGB). Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen für die Kappungsgrenze nicht mit.

Mietspiegel Halle (Saale)

Art
qualifizierter Mietspiegel
Stand
2026-2027
Gilt bis
31.12.2027
Herausgeber
Stadt Halle (Saale); erstellt von DOMUS Consult; anerkannt durch Stadtrat 17.12.2025
Link
Mietspiegel von Halle (Saale)
Online-Rechner
ja

Der Mietspiegel zählt, weil Sie das Mieterhöhungsverlangen begründen müssen (§ 558a BGB). Der Mietspiegel ist das übliche Begründungsmittel, möglich sind auch eine Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein Gutachten oder drei Vergleichswohnungen. Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, müssen Sie seine Angaben für die Wohnung auch dann nennen, wenn Sie die Erhöhung mit einem anderen Mittel begründen (§ 558a Abs. 3 BGB). Qualifiziert heißt: Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Vermieter- und Mieterverbänden anerkannt (§ 558d Abs. 1 BGB).

Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt bei der Neuvermietung und beruht auf einer anderen Verordnung. Für die Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis zählt allein die Kappungsgrenze.

Mieterhöhung für Halle (Saale) berechnen

Der Mieterhöhungsrechner prüft Halle (Saale) gegen die Verordnungslisten und stellt den Prozentsatz ein. Sie tragen die Miete von vor drei Jahren, die aktuelle Miete und die Vergleichsmiete ein und sehen die höchste neue Miete und die Fristen. Das Ergebnis ist kostenlos. Das fertige Mieterhöhungsverlangen mit Zustimmungserklärung als PDF kostet einmalig 6,90 € (Muster ansehen), ohne Abo und ohne Konto.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kappungsgrenze in Halle (Saale)?

In Halle (Saale) gilt die Regelgrenze von 20 Prozent. Sachsen-Anhalt hat nach unserer Recherche keine Verordnung mit abgesenkter Grenze. Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen.

Zählen Modernisierung und Betriebskosten für die Kappungsgrenze mit?

Nein. Mieterhöhungen wegen Modernisierung (§ 559 BGB) und Änderungen bei den Betriebskosten (§ 560 BGB) werden bei der Kappungsgrenze nicht mitgerechnet. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen.

Muss ich für eine Mieterhöhung in Halle (Saale) den Mietspiegel nennen?

Sie dürfen die Erhöhung auch mit anderen Mitteln begründen, etwa einem Gutachten oder drei Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 2 BGB). Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, müssen Sie die Angaben daraus für Ihre Wohnung aber auch dann mitteilen (§ 558a Abs. 3 BGB). Nach unseren Angaben hat Halle (Saale) einen qualifizierten Mietspiegel.

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