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Nebenkostenabrechnung bei vermieteter Eigentumswohnung: Aufbau und Muster

Stand: 19.10.2026. Rechtsgrundlagen: BetrKV, BGB, WEG (gesetze-im-internet.de).

Für eine vermietete Eigentumswohnung gibt es keine amtliche Vorlage für die Nebenkostenabrechnung. Dieser Ratgeber zeigt, aus welchen Bausteinen sie besteht und wie ein Muster aussehen kann. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Was das Gesetz vorgibt

Über Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen. Dabei gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden (§ 556 Abs. 3 BGB). Auf Verlangen gewähren Sie Einsicht in die Belege (§ 556 Abs. 4 BGB).

Wie die Abrechnung gegliedert sein muss, steht dort nicht. Welche Anforderungen Gerichte an die Nachvollziehbarkeit stellen, wertet dieser Ratgeber nicht aus. Planen Sie deshalb so, dass ein Dritter jede Zahl ohne Rückfrage nachrechnen kann.

Die vier Bausteine

  1. Gesamtkosten. Die Kosten, die auf Ihre Wohnung entfallen, geordnet nach den Kostenarten aus § 2 BetrKV. Sie stammen aus der Einzelabrechnung Ihrer Hausgeldabrechnung, die Grundsteuer aus Ihrem Bescheid (siehe Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung).
  2. Umlagefähiger Anteil. Verwaltungskosten, Instandhaltung und Rücklagenzuführung gehören nicht zu den Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Sie stehen nicht in der Abrechnung für den Mieter (siehe Nicht umlagefähige Kosten).
  3. Verteilerschlüssel und Zeitanteil. Bei einem Mieter, der nur einen Teil des Jahres in der Wohnung wohnt, rechnen Sie den Anteil für seine Mietzeit aus. Den Schlüssel der Eigentümergemeinschaft haben Sie schon in der Einzelabrechnung (siehe Umlageschlüssel).
  4. Abzug der Vorauszahlungen. Vom Mieteranteil ziehen Sie ab, was der Mieter im Abrechnungszeitraum tatsächlich vorausgezahlt hat. Das Ergebnis ist eine Nachzahlung oder ein Guthaben.

Muster mit den Beispieldaten des Werkzeugs

Die Tabelle zeigt die Spalten einer Abrechnung. Die Zahlen sind die Beispieldaten des Werkzeugs und wurden mit dessen Rechenbibliothek berechnet. Abrechnungszeitraum ist 01.01. bis 31.12.2025 (365 Tage), der Mietzeitraum 01.04. bis 31.12.2025 (275 Tage).

Kostenart Gesamtkosten Wohnung Umlagefähig Zeitanteil Anteil Mieter
Grundsteuer (Nr. 1) 312,00 € 312,00 € 275/365 235,07 €
Kaltwasser (Nr. 2) 200,00 € 200,00 € 275/365 150,68 €
Abwasser (Nr. 3) 160,00 € 160,00 € 275/365 120,55 €
Heizung und Warmwasser (Nr. 4 bis 6), lt. Messdienst nur Mietzeitraum 585,00 € 585,00 € schon enthalten 585,00 €
Müllabfuhr (Nr. 8) 96,00 € 96,00 € 275/365 72,33 €
Treppenhausreinigung (Nr. 9) 144,00 € 144,00 € 275/365 108,49 €
Allgemeinstrom (Nr. 11) 72,00 € 72,00 € 275/365 54,25 €
Gebäudeversicherung (Nr. 13) 216,00 € 216,00 € 275/365 162,74 €
Hausmeister (Nr. 14), 80 % umlagefähig 120,00 € 96,00 € 275/365 72,33 €
Zuführung Erhaltungsrücklage 960,00 € 0,00 € 0,00 €
Verwaltervergütung 360,00 € 0,00 € 0,00 €
Reparaturen Gemeinschaftseigentum 180,00 € 0,00 € 0,00 €
Summe 3.405,00 € 1.881,00 € 1.561,44 €

Darunter folgt der Abzug: Vorauszahlungen von 9 × 110,00 € = 990,00 €. Das Beispiel ergibt eine Nachzahlung von 571,44 €.

Beachten Sie die Heizkosten. Der Messdienst rechnet schon für den Mietzeitraum ab, deshalb gilt dort kein weiterer Zeitanteil (siehe Heizkosten aus der Hausgeldabrechnung).

Angaben, die in jede Abrechnung gehören

  • Abrechnungszeitraum und Mietzeitraum, dazu die Zahl der Tage
  • Anschrift der Wohnung, Name des Mieters, Ihr Name als Vermieter
  • Der Verteilerschlüssel, den Sie angewendet haben
  • Die Vorauszahlungen als Summe
  • Das Ergebnis mit Hinweis auf Zahlungsfrist und Kontoverbindung

Mit dem Werkzeug

Auf der Startseite klicken Sie auf „Mit Beispiel ausprobieren“. Dann sehen Sie dieselbe Rechnung mit allen Spalten. Danach tragen Sie Ihre eigenen Posten ein. Das Werkzeug rechnet mit Ihren Angaben und markiert nicht umlagefähige Kosten. Ob der Mietvertrag eine Kostenart trägt, prüfen Sie selbst.

Häufige Fragen

Gibt es eine amtliche Vorlage für die Nebenkostenabrechnung?

Nein. § 556 Abs. 3 BGB verlangt eine jährliche Abrechnung der Vorauszahlungen und nennt Frist und Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Einen vorgeschriebenen Aufbau oder ein Formular enthält die Vorschrift nicht. Ein Muster ist deshalb immer eine Orientierung.

Muss ich in der Abrechnung den Verteilerschlüssel nennen?

Das Gesetz sagt dazu nichts Ausdrückliches. Nennen Sie den Schlüssel trotzdem, damit der Mieter die Rechnung nachvollziehen kann. Er kann die Belege einsehen (§ 556 Abs. 4 BGB) und hat zwölf Monate Zeit für Einwendungen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB).

Darf ich die Hausgeldabrechnung einfach als Anlage beilegen?

Das ist keine Abrechnung gegenüber dem Mieter. Die Hausgeldabrechnung enthält auch Kosten, die nicht umlagefähig sind, etwa die Verwaltungskosten und die Zuführung zur Rücklage (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Stellen Sie die umlagefähigen Kosten in einer eigenen Abrechnung zusammen.

Bis wann muss die Abrechnung beim Mieter sein?

Spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Für das Kalenderjahr 2025 ist das der 31.12.2026.

Quellen

Erstellen Sie Ihre Abrechnung mit dem Werkzeug auf der Startseite. Dieser Text ist allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Einzelfall hängt von Ihrem Mietvertrag ab.

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